
Axel Möller gilt als Betreiber der wichtigsten Szene-Website Foto: © AIB
Axel Möller (Jg. 1964) gilt als Betreiber der beiden wohl wichtigsten Internet-Portale der rechtsextremistischen Szene in Deutschland: Altermedia und Störtebeker-Netz.
Der Stralsunder Axel Möller blickt auf eine wechselhafte politische Karriere zurück. Während seiner Schulzeit war er Agitator der SED-Jugendorganisation FDJ. Seit 1992 ist er in der rechten Szene aktiv: Erst ist er Mitglied der Deutschen Volksunion (DVU), dann der Republikaner und zuletzt der NPD gewesen. Dort hat er es bis zum stellvertretenden Vorsitzenden des Stralsunder Kreisverbandes gebracht - Möller galt als intellektueller Kopf mit starkem Geltungsbedürfnis und Führungsanspruch. Im Streit verließ er schließlich auch die NPD und bezeichnet sich seitdem als „freien Nationalisten“.
Seit Gründung des rechtsextremen Portals Störtebeker-Netz 1997 (das inzwischen als deutsche Ausgabe der internationalen Plattform Altermedia erscheint) gilt Möller als deren Betreiber. Der Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern bezeichnet die Seite in seinem Jahresbericht 2007 als „eine der bundesweit bedeutsamsten Informationsbörsen“, sie greife „die wesentlichen Diskussionen innerhalb des Rechtsextremismus auf und betätigt sich schwerpunktmäßig als rassistisch/antisemitisches Hetzorgan“. "Die veröffentlichten Artikel werden offenbar im wesentlichen von Axel Möller verfasst", hieß es im Verfassungsschutzbericht Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2000. Immer wieder werden auf der Seite auch interne Konflikte der Szene aufgegriffen oder peinliche Interna veröffentlicht und vom „Hauptschriftleiter“ hämisch kommentiert. Obwohl Möller gegenüber Journalisten mit seiner Urheberschaft prahlt und auch die NPD ihn offen als Macher des Störtebeker-Netzes bezeichnet, konnte ihm dies weder von Ermittlungsbehörden noch von Gerichten je nachgewiesen werden. Die Portale arbeiten ohne Impressum und liegen auf Internet-Servern in den USA, wo weder die Leugnung des Holocaust noch das Verwenden verfassungsfeindlicher Symbole strafbar ist.
Mehrfach schon geriet Möller in den Fokus staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen. Wegen Volksverhetzung wurde er bereits mehrere Male zu Geld- und Haftstrafen verurteilt; Einmal wegen antisemitischer Äußerungen in einem Diskussionsforum des Online-Dienstes haGalil. Ein anderes mal hatte er in einem Flugblatt die Existenz und die Kapazitäten von Gaskammern im KZ Ravensbrück in Zweifel gezogen. Hierfür wurde er neben Volksverhetzung auch noch wegen Beleidigung und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener rechtskräftig verurteilt.
Die CDU-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern verklagte Möller 2007 wegen Beleidigung und Verletzung des Urheberrechts; Auf Störtebeker-Netz/Altermedia wurden ohne Genehmigung Fotos zweier CDU-Landespolitiker veröffentlicht und die beiden beleidigt. Das Landgericht Berlin belegte Möller mit einer einstweiligen Verfügung und einer Strafandrohung von 50.000 Euro oder sechs Monaten Haft. Gegen diesen Beschluss legte Möller Widerspruch ein. Trotz reichhaltiger Indizien konnte ein gesicherter Nachweis nicht geführt werden und der Beschluss musste aufgehoben werden.
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