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Lexikon: Gleichwertigkeit

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich, so heißt es im Grundgesetz, Artikel 3: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Gemeint ist nicht, das alle Menschen gleichartig sind, sondern dass alle Menschen gleichwertig sind, also die gleichen Rechte und Pflichten haben.

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