Härtere Strafen für Hatecrimes?

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Eine Länderinitiative fordert vom Bundestag: Wie in den USA sollen die Urteile bei rassistischer Gewalt künftig generell verschärft werden. Ist der Ruf nach härterer Bestrafung rechtsextremer Gewalttäter sinnvoll? Oder lenkt er ab von anderen Defiziten?

Lesen Sie dazu auch: Sind härtere Strafen reine Symbolpolitik?

Kommentare

Das wäre ein Messen mit zweierlei Maß. Gewalt ist Gewalt und da gilt es, keinen Unterschied zu machen. Ob von Linksextremen, von Rechtsextremen oder von Ausländern.
Wer soll entscheiden, was ein Hassverbrechen ist? Ein Deutscher verprügelt einen Ausländer. Auf Grund des vorherrschenden Zeitgeistes wird dies sowieso als politisch motivierte Gewalttat gesehen, egal, was der Auslöser war.
Von den "Guten" kann keine Provokation oder ein Angrifft kommen, nur von den "Bösen". Jeder sollte wissen, was hiermit gemeint ist. Und solange dieses Denken und Handeln in Deutschland herrscht, ist eine solche Bestrafung falsch, da sie einseitig ist.
Weiterhin stellt sich die Frage, warum so etwas überhaupt nötig ist? Würden Gewalttaten mit der vollen Härte der bestehenden Gesetze geahndet, wäre alles in Ordnung und man müsste sich keine Gedanken darüber machen.
Und zum Schluß stell ich wieder die leidige Frage. Wieso wendet sich dies gegen Rechtsextreme? Das ist zwar richtig, aber nur diese zu bestrafen legitimiert von Staats wegen linke Gewalt sowie Gewalt von Ausländern. Es kann nicht sein, dass ein Rechtsextremer eine härtere Strafe bekommt als ein Linksextremer oder ein Ausländer. Denn Deutschenhass bei den Linken und Ausländern oder Antisemitismus auch bei den Ausländern ist keine Seltenheit und das wäre eben auch ein "Hatecrime", auch wenn es nicht sehr populär ist, Rassismus gegen Deutsche im eigenen Land beim Namen zu nennen. Niemals darf eine Gewalt vom Gesetz her "besser" sein als eine andere, nur weil sie von der akzeptierten Seite kommt.
Fazit: keine härtere Bestrafung sondern die Anwendung geltenden Rechtes in voller Härte.
Und sollte die Politik und die Gesellschaft an dem Punkt angelangt sein, keinen Unterschied mehr zwischen von den drei oben genannten Gruppen begangene Taten zu sehen, dann kann eine Diskussion stattfinden, ob rassistisch motivierte Gewalttaten härter bestraft werden dürfen.

Auch wenn härtere Strafen auf den ersten Blick attraktiv wirken, halte ich persönlich andere Vorschläge für sinnvoller. Über den Abschreckungscharakter harter Strafen wird zudem häufig auch in anderen Zusammenhängen diskutiert. Gruppenbezogenen Hass empfinde ich dennoch als ein schwerwiegendes Tatmotiv.

in Diesem Artikel finden sich einige Ideen, die ich ganz allgemein für sinnvoller halte.

- Strafen schneller verhängen
- Rechtsextreme Hintergründe und Tatmotive grundsätzlich in der Urteilsbegründung benennen.

Schnellere Strafen, besonders bei Propagandadelikten, sind meiner Meinung nach sinnvoll, um jungen Ersttätern quasi unmittelbar "auf die Finger zu klopfen".

Wenn bei Urteilen zu Gewaltverbrechen rechtsextreme Hintergründe des Täters übersehen werden(aus welchen Gründen auch immer), empfinden Opfer/Angehörige das Urteil häufig als ungerecht bzw. unvollständig. Dabei geht es nicht in erster Linie um eine Strafverschärfung, sondern um die gerichtliche Feststellung, dass der rechtsextreme Hintergrund für die Tat motivierend, oder sogar ausschlaggebend war.

--
Baby Sinclair provozierte seinen Vater Earl indem es ihn "nicht die Mama" nennt und somit die Beschreibung Papa umgeht.

@ DTS

Ich denke ihre Sorge ist unberechtigt. Zwar wird in dem Artikel fast ausschließlich über rechte Gewaltdelikte berichtet, jedoch umfasst die Gesetzesvorlage alle "menschenverachtenden, rassistischen oder fremdenfeindlichen" Motive, so auch jene welche von Personen ausgehen die nicht einer politisch rechten Gesinnung zuzuordnen sind.
Zudem ist eine gesetzlich normierte höhere Strafe der Motive kein Pilotprojekt, betrachte man nur die erste Hauptgruppe der Mordmerkmale des § 211 StGB. (mal unabhängig vom Charakter des §)

Jedoch halte ich die Gesetzesvorlage ebenfalls für bedenklich, wenn auch aus anderem Grund.

Bezgl. § 46 II: Wie im Artikel bereits berichtet ist auch jetzt bereits der Richter dazu verpflichtet (§ 46) die Umstände, Beweggründe und Gesinnnung in der Strafzumessung zu berücksichtigen. Hierbei ist bewusst auf Regelbeispiele verzichtet wurden, um die allgemeinheit der Umstände zu berücksichtigen. Die zuständigen Organe z.B. die Staatsanwaltschaft hat bei entsprechender Verankerung der noch zu diskutierenden Änderungen entsprechende Ermittlungen einzuleiten und bei Nichtberücksichtigung dementsprechend das Recht Rechtsmittel einzulegen.

Bezgl. § 47:

Ohne hier auf die Notwendigkeit härterer Strafen genau einzugehen, betrachte man sich nur den Sinn und Zweck der sechs-monatsregel. Kriminalpolitisch sinkt die Chance eine Resozialisierung des Täters zu erreichen aufgrund der zeitlichen Beschränkung auf null. Demgegenüber zieht man ihn evtl. aus einem (wenn auch vielleicht falsch) geregelten Leben und setzt ihn in ein kriminogenes Umfeld. Sinn und Zweck einer Freiheitsstrafe würde in einem so kurzen Zeitraum weit verfehlt werden. Das durch härtere Strafen eine reine Abschreckung nicht gegeben ist, dürfte ja allseits bekannt sein.

Bzgl. § 56:

Auch diesbezüglich gilt eigentlich das zuvor gesagte. Schuld an einer eventuellen Rückfallquote ist m.E. nicht unbedingt die Bewährungsstrafe, sondern die damit verbundene Behandlung derselbigen in Aus- und Umsetzung.
Wie man ja auch gut in § 56 nachlesen kann ist eine Bewährungsstrafe nur begrenzt möglich, so z.B. durch die Höhe der Strafe.

Deswegen meine Abschlussfrage: Wenn der Gesetzgeber die politische Notwendigkeit einer differenzierten Sanktionierung sieht, warum bringt er diese dann nicht durch eine Änderung der Strafzumessung in den Tatbeständen zum Ausdruck, sondern modelt an kriminalpolitisch bewährten Konstrukten herum?

Ich denke schon das Rechtextrenmistische Gewaltverbrechen härter bestraft werden müssten.
Wenn es erwiesen ist das es ein rassistisches Hatecrime ist,sollte neben einer hohen Haftstrafe auch der Entzug der Deutschen Staatsbürgerschaft geprüft werden.

Charlie G.

...schon mal Art.16 GG gelesen?

Hallo Coubig,

ja den Art.16GG habe ich gelesen aber ich denke für überzeugte Nationalsozialisten sollte man eine Ausnahme machen,da sie unsere Demokratie als Ilegitim betrachten und ihre Verbrechen
(Hatecrimes) unser Land nachhaltig geschädigt haben.
Ich denke der Entzug der Staatsbürgerschaft (nicht mehr Deutscher sein dürfen)wäre die härteste Strafe.

Charlie G.

Diese Fragen sind nicht ganz einfach zu beantworten. Ein Argument, dass eindeutig für die Aufnahme von menschenverachtender, rassistischer oder fremdenfeindlicher Motive in die Liste der Tatumstände spricht, ist, dass diese Taten ganze Bevölkerungsgruppen einschüchtern sollen.

Auch weitet sich die Gewalt systematisch immer weiter aus. Dies ist durchaus beabsichtigt und von den modernen Nazis so gewollt. Sie agieren eindeutig nach dem Vorbild der Nazis von 1933. Auch damals zog sich die öffentliche Gewalt gegen politische Gegner und Juden über viele Jahre hin. Die Übergriffe wurden dabei solange gesteigert bis die damalige Justiz durchgriff und es für die Täter immer riskanter wurde. Danach wurde die Gewalt im öffentlichen Raum wieder etwas schwächer nur um nach der nächsten, politischen Amnestie erneut wieder aufzuflammen. Dieses auf und ab der Gewalt begleitete den Alltag der Menschen ohne Aussicht auf Besserung. Wenn man sich dies vor Augen führt, kann man die starke Belastung, die daraus entstanden sein muss auch heute noch ermessen. Damals haben es die Nazis geschafft der Bevölkerung einzureden, dass diese Wellen der Gewalt immer von den Gegnern der Nazis ausgingen und die Nazis nach ihrer Machtübernahme, diese Gewalt beenden würden. Aber nach der Machtergreifung ging der Sturm der Gewalt gegen politische Gegner, Gewerkschaften, Kirche, Behinderte und alle Menschen, die nicht in das Weltbild der damaligen Nazis passten erst richtig los. Diese nach innen gegen die Zivilgesellschaft gerichtete Gewalt, diente nur dem Zweck, die Bevölkerung auf den Krieg vorzubereiten*.

Wenn man sich die Gewalttaten und vor allem das verstärkte öffentliche Aufrufen zur Gewalt gegen Teile der Bevölkerung von heute anschaut, dann zeigen sich durchaus ernstzunehmende Parallelen. Auch scheint die Hemmschwelle nach jedem "erfolgreichen" Angriff für die nachfolgenden Täter schwächer zu werden. Der Fall des 13jährigen Mädchens aus Hessen macht dies in erschreckender Weise deutlich. Und jedes davon kommen mit einer Bewährungsstrafe feiern die Nazis in ihren Kreisen als Sieg über das schwache demokratische System. Die Signalwirkung für spätere Täter ist entsprechend eindeutig. Unter diesen Bedingungen ist es für eine Gruppe gewaltbereiter Neonazis ein leichtes alle Mitglieder auf eine neue Qualität der Gewalt einzuschwören. Das Ziel scheint auch heute das Gleiche wie damals zu sein: Die Bevölkerung soll die ständig präsente Gewalt als Last empfinden und ein Ende dieser unerträglichen Zustände herbei wünschen. Dieses Ende der Gewalt würden die NPD und ihre Anhänger dann für ein entsprechend gutes Wahlergebnis versprechen. Dass sie der Urheber und Auslöser dieser Gewalt gewesen sind, würden sie - genau wie ihre Vorgängerpartei - dabei geflissentlich verschweigen.

Jetzt könnte man denken, nun das war damals. Heute kann so etwas doch gar nicht mehr passieren. Nicht? Woher nehmen wir die Gewissheit, dass es nicht so sein könnte wenn wir nicht alle Kräfte - und dazu gehört eben auch die Justiz - mobilisieren?
Die Widerstandskämpfer von damals konnten uns nur die Warnung "Wehret den Anfängen!" mit auf den Weg geben. Die Aufgabe, herauszufinden wann es sich dabei noch um die Anfänge handelt und wann wir uns bereits mittendrin befinden, müssen wir aber selber lösen.

Deshalb halte ich es für Ratsam im Kampf gegen Rassismus und Gewalt nicht nur auf die Studien von 2001 bis 2003 zurück zu greifen um sich ein Bild zu machen. Als Anhaltspunkt ja, aber jeder Politiker sollte seinem gesunden Menschenverstand folgen und sich ein Bild über die heutigen Zustände machen.

Dann ist es sicher auch zu schaffen, neben einer möglichen Gesetzesänderung, die Bedürfnisse der Gegner dieses Gesetzentwurfes zu berücksichtigen. Jede Gruppe verfolgt – trotz sehr unterschiedlicher Ausrichtung - das Ziel, mit seinen Maßnahmen die Ausbreitung der Nazi-Ideologie zu verhindern. Dehalb ist jede Gruppe für sich, auch Experte auf seinem Gebiet und kann erkennen wann welche Mittel und Maßnahmen nicht ausreichen. Nur durch durch den Austausch dieser Erkenntnisse ist es uns überhaupt möglich zu verstehen, dass der Kampf gegen Rechtsextremismus mehr erfordert, als - wie in diesem Fall - das härtere Durchgreifen der Justiz.

Diese Erkenntnis sollten wir ernst nehmen und aufhören, die unterscheidlichen Maßnahmen gegeinander aufzuwiegen. Aus finanzieller Sicht sicher verständlich, aber im Kampf gegen Nazis eher hinderlich. Ich glaube dass wir nur durch Rücksicht auf die Bedürfnisse alle Gruppen in der Lage sein werden, eine Diktatur zu verhindern ohne dabei der Demokratie zu schaden.

Deshalb würde ich mir wünschen, dass nicht immer jede Gruppe für sich allein betrachtet wird, sondern dass wir damit anfangen die einzelnen Gruppen als Ganzes zu betrachten. Im Kampf gegen die heutigen Nazis sind eben alle Kräfte gleichermaßen gefragt: Die Politiker, die Richter, die Anwälte, die Polizisten, die Vereine, die lokalen Bündnisse, die Glaubensgemeinschaften, die Schulen, die Kindergärten, die Interessengruppen, die Arbeitgeber, die Aussteigerprogramme, die Opferbratungen, die Arbeitnehmer, die Gewerkschaften, die Selbständigen, die Bürgervereine, die Stammtische, ...

*Das Dritte Reich 1. Aufstieg
von Richard J. Evans
Verlag: Dtv (April 2005)
ISBN-10: 3423341912
ISBN-13: 978-3423341912

@ normaler Bürger

Eben eine solche Liste gibt es ja gerade nicht.

Nochmals: Eine Strafrahmenerhöhung scheint man ja durchaus rechtfertigen zu können, zieht man sich neben einem Angriff auf die körperliche Integrität noch andere Verletzungen und Gefahren heran (so der von ihnen aufgeworfene systematische Einschüchterungsgedanke...). Nur warum sollen die logisch begründbaren Regelungen des $ 47 und § 56 außer Kraft gesetzt werden, anstatt bestimmte Regelbeispiele im Rahmen der Körperverletzungsdelikte zu integrieren und mit höherer Strafe zu bedrohen, wenn man diese Art der Deliktsausübung besonders hart bestrafen möchte? Ich kann irgendwie nicht nachvollziehen, dass hier Justizminister am Werk waren.

Hier noch für Interessierte der genaue Gesetzesentwurf:

http://www.umwelt-online.de/cgi-bin/parser/Dr...

Wieso wendet sich dies gegen Rechtsextreme?

Weil diese Gewalt als Motivation das Erreichen politischer Ziele hat. Diese Gewalt ist gegen die gesamte Zivilgesellschaft gerichtet und dient dem Zweck die Demokratie auszulöschen um sie durch eine Nazi-Diktatur zu ersetzen. Aus dieser Motivation heraus ergibt sich ein strategisches Vorgehen, das vielleicht am besten mit der Arbeitsweise von Terrornetzwerken zu vergleichen ist. Nicht so professionell aber ebenso skrupellos. Erst wenn die politischen Ziele vollständig erreicht wurden, wird die Gewalt möglicherweise aufhören. Härteres Durchgreifen könnte also erforderlich sein, weil man sonst womöglich den „Point of no return“ erreicht und sich die Geschichte dann doch wiederholen würde. Nur mit dem Unterschied, dass unsere heutigen Waffensysteme, die die Nazis dann in die Hände bekämen, deutlich fortschrittlicher sind. Ich weiß das ist sehr schwarz gemalt, aber es ist ebenso wahrscheinlich wie die Möglichkeit dass alles ganz anderes kommt.

Es ist also nicht unbedingt ein Messen mit zweierlei Maß, sondern möglicherweise lediglich ein Anpassen an die Gegebenheiten.

@Coubig

Danke für die Hinweise. Ich glaube ich muss meine Ausführungen noch einmal verdeutlich. Auch ich kann mich nicht damit anfreunden, dass es generell für alle diese Straftaten gleich eine Haftstrafe gibt. Aber den Blick für rechtsextreme Motivationen bei Gewalttaten zu schärfen und dann den Ermessensspielraum sinnvoll zu nutzen halte ich schon für notwendig.

Sonst ist die Arbeit der anderen für die Katz um es mal salopp zu sagen.

Sind nicht alle Menschen vor dem Grundgesetz gleich? Ich dachte dies.
Ist es denn ein Unterschied ob ein Deutscher einen vermeintlichen Ausländer verprügelt, weil er ihn nicht mag (also hasst) oder ob ein Ausländer einen Deutschen verprügelt, weil er ihn nicht mag (also hasst)?
Das gleiche kann man auch über Linke und Rechte sagen. Ist es nicht auch ein Hassverbrechen, wenn Leute verprügelt werden, weil vermutet wird, sie wären "Rechte"? Oder wenn eine Person verprügelt wird, weil sie homosexuell ist?

Wird nicht jedes Gewaltverbrechen aus Hass begangen?
Bringt es überhaupt etwas, wenn man eine Opfergruppe bevorzugt? Wertet man dadurch nicht Opfer anderer Gewalttaten ab?

Ich halte diese Forderungen für hochgradig schlimm und gefährlich für einen Rechtsstaat und unsere Demokratie, weil man mit ihnen nichts ändern wird und dadurch bloß zugestanden wird, dass Personengruppen (z.B. Ausländer) anders sind und deshalb anders behandelt werden müssen.
Sollte nicht jeder gleich behandelt werden?

Ich empfehle jedem zu diesem Thema die Folge "Cartman's silly hate crime" der Sendung Southpark anzuschauen.
http://www.southparkstudios.com/guide/401

Leute wie Charlie G. sind schon auf dem besten Weg sich die totalitäre Komponente der Nationalsozialistischen Weltanschauung anzueignen.

Das ist ja direkt widerlich, wie hier im Namen der liberalen Demokratie von Manchen hier ein 2 Klassenjsutizsystem fordern.
Rousseua wäre entsetzt.

Dass diese Doppelmoral den Vertretern derselben nie auffällt hört nie auf mich zu wundern.

Hallo,

ich kann mich sizeone nur anschließen, fast jedes Gewaltverbrechen wird aus Hass begangen - unabghängig von einer politischen Einstellung.

Persönlich habe ich Bedenken bei diesen Entwurf - anstatt hier ein Gesetz zu schaffen was sich wirklich gegen jegliche Form von Hass-verbrechen richtet wurde der Wortlaut so verfasst dass er nicht nur vor allem rechtsextreme Taten einschließt sondern andere Gruppierungen regelrecht ausschließt!
Warum wird (wiedereinmal) "fremdenfeindlich" so hervorgehoben? Auf der einen Seite wird verkündet Deutschland ist ein Einwanderungsland aber auf der anderen Seite werden Einwanderer und Migranten von Gesetzen regelrecht ausgeschlossen!? Unterstehen diese nicht dem deutschem Recht oder gibt es keine gewalttätigen Spätaussiedler und Migranten die aus rein rassistischen Beweggründen Gewaltverbrechen begehen? zB. der ewige Konflikt Türken vs. Kurden...
Ist die Titulierung "Scheiss Deutscher" keine Form des Hasses?

Weiterhin scheint es (mir) so als ob Gewaltverbrechen aus politischer Ablehnung heraus nicht unter Hass-verbrechen fällt... werden dadurch linksextreme Straftaten gegen Rechte legitiemiert?

Liebe User,
wir bitten Sie, auch in dieser Diskussion um die nötige Sachlichkeit.
Moderator_MH

Es ist ja nicht ganz so einfach. Denn es geht hier nicht allein um Ausländer. Die Gewalt der Nazis richtet sich gegen die gesamte Zivilgesellschaft, denn die Übergriffe beschränken sich schon lange nicht mehr nur auf ausländische Mitbürger. Nach Studien des Bundesanwaltsvereins sind überwiegend junge deutsche Opfer rechtsextremer Gewalt.

Wenn Sie die Verschärfung der Strafen für bedenklich halten, was wäre dann aus Ihrer Sicht eine geeignete Alternative?

Eine geeignete Alternative wäre eine vernünftige Bestrafung aller Täter.
Egal welcher Herkunft und egal welcher politischer Einstellung. Dies wird teilweise schon gemacht, bleibt aber häufig bei Jugendlichen (...) aus, sodass ihnen keine Grenzen gezeigt werden.
Wieso sollte man manche Täter bzw. Verbrechen aufwerten und somit gleichzeitig andere Opfer abwerten?
Die Justiz soll aufhören Täter mit Samthandschuhen anzufassen und die Opfer so zu verhöhnen.

Wenn jemand einem anderen Schaden zufügt, dann muss er dafür einstehen. Die Gesetze dafür bestehen bereits, sie müssen nur konsequent angewandt werden.

Liebe(r) SizeOne
im Interesse einer sachlichen Diskussion haben wir einen kurzen Ausschnitt Ihres Kommentars entfernt.
Moderator_MH

@ furry und sizeone

Wie gesagt: Der Gesetzesentwurf bestraft nicht den Deutschen Rassisten härter als den Ausländischen, sondern bestraft den Rassisten, den fremdenfeindlich und den menschenverachtend Handelnden.

Da sie meinen Link zum Gesetzesentwurf offensichtlich nicht gelesen haben möchte hieraus zitieren:
"...Er tritt daher auch anderen Straftaten, die aus der Motivation oder der Zielsetzung heraus begangen werden dass das Opfer einer bestimmten Gruppe von Personen angehört oder etwa eine bestimmte Anschauung vertritt, und die daher ebenfalls von besonderen, menschenverachtenden Vorurteilen jedenfalls mitgetragen sind, nachhaltig entgegen.
(...)Sie zielen darauf ab, anderen Menschen die Anerkennung als Gleiche zu versagen, stufen sie als "minderwertig" ein und setzen sie in einer Weise herab, die ein auch strafrechtliches Einschreiten des Staates allein schon im Hinblick auf Artikel 1 Abs. 1 Satz 2 GG erforderlich macht. Die Betroffenen werden in aller Regel nicht etwa aus einer persönlichen Konfliktsituation mit dem Täter zum Opfer, sondern schlicht weil sie so sind, wie sie sind - weil sie bestimmte Eigenschaften oder Überzeugungen besitzen. Der Angriff erfolgt dabei jeweils nicht gegen das Opfer als Individuum, sondern exemplarisch als Repräsentant einer dem Täter verhassten Menschengruppe und ist deshalb geeignet, Angst und Schrecken in der Bevölkerung, vornehmlich bei all jenen Personen zu verbreiten, die ebenfalls diese Merkmale des Opfers aufweisen. Darin liegt die besondere Dimension des verwirklichten Unrechts, der es durch eine besondere strafrechtliche Sanktionierung zu begegnen gilt..."

ALLE Straftaten, welche einer solchen, in der Rechtssprechung zu konkretisierenden, Definition entsprechen werden von dem allgemein gefassten Gesetz betroffen sein.

Natürlich ist es berechtigt, dass man fragt, ob eine besondere Stellung überhaupt nötig ist. Sobald in der Tat eine besondere Verwerflichkeit gesehen werden kann, könnte man dies aber gegebenenfalls bejahen. Ich verweise hier nochmals auf die besonderen Mordmerkmale des § 211 StGB hin. Ist es einem Menschen nicht egal, ob er aufgrund der Eifersucht (212) oder der sexuellen Begierde (211) des Täters getötet wird? Warum wird die Mißhandlung eines Kindes (§225) härter bestraft als die eines Erwachsenden (§ 223)? Sind nicht alle Menschen gleich?

Sie werden die Fragen sicherlich leicht beantworten können...

Hallo Manstein,
nein das ist nicht totalitär
sondern eine Wehrhafte Demokratie.
Letztendlich ließen sich solche Maßnahmen (wenn überhaupt)nur unter dem Ausnahmezustand bewerkstelligen.
Für den Fall das Nationalsozialisten
versuchen würden unser Land zu destabilisieren und dabei wären die Verfassungsmässige Ordnung zu beseitigen.

Charlie G.

Hallo coubig,

zu aller erst, die Argumentation in ihrem letzten Satz empfinde ich wiederlich... dafür sollten sie sich schähmen!

Weiterhin ist es unerheblich was in der Erläuterung des Gesetzentwurfens aufgezählt wird - ausgelegt wird im Falle der Anwendung der Gesetzestext und was da nicht drinsteht wird nicht ausgelegt!

Meiner Meinung nach sollte es statt:

"besonders auch menschenverachtende, rassistische oder fremdenfeindliche"

so lauten:

"besonders auch menschenverachtende, rassistisch aufgrund der ethnischen Abstammung, politische und relegiöse"

DAS wäre wirklich ein Fortschritt!

Liebe(r) furry,
wie oben bemerkt bitten wir um eine sachliche Diskussion. Ihren Kommentar mussten wir daher entfernen.
Moderator_MH

Warum der Zusatz "aufgrund der ethnischen Abstammung, politische und religiöse"?

Das erweckt nun wieder bei mir den Eindruck, dass wir damit nicht die Demokratie schützen, sondern uns in Richtung Diktatur bewegen würden.

@charlie g.

gut, dass kam bei deinem beitrag (zu mindest mei mir nicht) nicht so rüber.
Wenn du diese "Maßnahmen" nur im Falle einer echten Bedrohung des demokraitschen Systems anwenden willst, dann ist das selbstverständlich in Ordnung.

Aber ich bezweifle, dass Straftaten mit rechtsradikalem Hintergrund (bzw. überhaupt mit politischem Hintegrund) im Vergleich zu "normalen" Verbrechen überhaupt ins Gewicht fallen.

@furry

Ihre Entrüstung über Coubigs Aussage, dass alle Menschen gleich sind, spricht Bände über ihre demkratische Einstellung.

Das Leben eines Kindes ist auch nach humanistischen Maßstäben per se nicht mehr wert als das eines Erwachsenen.

Wer das nicht anerkennt richtet seine moralphilosophische Haltung immer noch nach seiner biologischen Konfiguration aus, denn rein evolutionär-naturlistisch betrachtet ist das Leben eines Kindes tatsächlich wertvoller als das eines Erwachsenen.

(...)

Liebe(r) Manstein,
wir mussten einen Teil Ihres Kommentars entfernen, da er als Beleidigung verstanden werden konnte.
Moderator_MH

Hallo normalerbuerger,

es geht um Hass-verbrechen und nicht um Einschränkungen!!!

"aufgrund der ethnischen Abstammung" schließt nicht nur Fremdenfeindlichkeit ein sondern auch Auseinandersetzungen zwischen feindlichen ethnischer Gruppen welche ihre Differenzen mittlerweile auch in Deutschland austragen (zb. Türken/Kurden usw) und auch Hassverbrechen von Migranten gegenüber Deutschen ein.

"politische" bezieht sich eben nicht nur auf rechtsextreme Gewalt sondern auch auf Gewalt und Sachbeschädigungen welche Linksextreme gegen rechtskonservative und rechte Institutionen und Personen anwenden sowie auf das "steinigen" der Polizei wenn diese das Recht auf Demonstationsfreiheit schützt!

"religiöse" bezieht sich in erster Linie auf den wachsenden Fundamentalismus in Europa - wie kann ein Rechtsextremer für das Hetzen gegen Juden und Schwule schwer bestraft werden wenn sich eine anderer auf seine Relegion herausreden kann? Schließlich ist beides ist Hass!

Und nachdem ich Ihnen dass jetzt nochmal eindeutig erklärt und Ihnen damit das denken erspart habe können sie mir sicher auch erklären was mein Vorschlag mit Diktatur zu tun hat!

Danke.

Hallo manstein,

nur weil ich der Meinung bin dass Kinder, aufgrund ihrer dauernden Entwicklung und der geringeren Möglichkeiten sich gegen Erwachsene zur Wehr zu setzen, besonders vom Gesetzt zu schützen sind zweifeln Sie an meinem Demokratieverständnis und unterstellen mir auch gleich noch Sympatie für Eugenik???

Liebe User,
wir bitten Sie, sich auf die eingangs gestellte Frage und die dazugehörige Diskussion zu konzentrieren und gegenseitige Anfeindungen zu unterlassen.
Moderator_MH

Viele hier lassen den Linksextremismus völlig außer Acht und gehen nur auf den Rechtsextremismus ein. Härtere Bestrafung rechtsextremer Gewalt legitimiert in einem gewissen Sinne die Gewalt von links.
Ein Rechtsextremist, der einem Menschen den Kopf einschlägt ist also härter zu bestrafen als ein Linker, der einem Menschen den Kopf einschlägt? Das wäre nämlich die Konsequenz dessen, was manche hier fordern und das ist beängstigend. Es ist beängstigend, was unter dem Deckmantel der Demokratie gefordert wird. Die Zweiklassenjustiz.

"Viele hier lassen den Linksextremismus völlig außer Acht und gehen nur auf den Rechtsextremismus ein."

Nun das mag im direkten Zusammenhang damit stehen, dass dieses Forum Netz gegen Nazis heißt und nicht Netz gegen Linksradikalismus.

Wissenschaftlich gesehen gibt es gar kein Linksextremismus. Es heißt wenn schon, dann Linksradikalismus. Aber das nur mal so ganz nebenbei.

" Und nachdem ich Ihnen dass jetzt nochmal eindeutig erklärt und Ihnen damit das denken erspart habe können sie mir sicher auch erklären was mein Vorschlag mit Diktatur zu tun hat!"

Sie müssen mir das Denken nicht ersparen. Aber Sie sollten sich auch nicht dem Irrtum hingeben, dass alle Menschen so denken wie Sie und Ihre Erläuterungen deshalb für Jedermann logisch und nachvollziehbar sein müssen. Sie sollten schon akzeptieren, dass es auch im Denken eine große Vielfalt gibt. ;-)

Was das mit Diktatur zu tun hat? Ich bin kein Jurist, aber Ihre Vorschläge bringen meines Erachtens sehr viel mehr mögliche Einschnitte der Persönlichkeitsrechte mit sich, als der Vorschlag der Experten. Und deshalb habe ich das Gefühl, dass dies eher in Richtung Diktatur gehen würde. Aber vielleicht können die fachlich versierteren User meine Bedenken zerstreuen.

Früher hieß das auch einmal "rechtsradikal" aber das war dann nicht mehr hetzerisch und extrem genug... deshalb jetzt "rechtsextrem".

Auch wenn es hier um den Kampf gegen Nazis geht sollte man andere Extremisten und Feinde der Demokratie nicht vergessen da diese sonst einem in den Rücken fallen! Wie sinnvoll sind solche schnell abgesegneten Gesetze wenn diese nicht umfassend oder wenigstens so viele Formen wie möglich von Hass-Verbrechen abdecken?

Hallo normalerbuerger,

jetzt werde ich neugierig... welche Einschnitte in die Persönlichkeitsrechte würden solche "genauen" Definitionen bringen - welche Einschnitten sehen Sie da?

@ furry

Ich kann ihre Reaktion nachvollziehen und habe diese auch bezweckt. Natürlich sind alle Menschen gleich, allerdings rechtfertigen besondere Umstände trotz allem eine Differenzierung. Dies haben sie bezüglich der Kinder auch zutreffend erläutert. Ich wollte damit nur verdeutlichen, dass eben nicht jedes Gewaltdelikt zwanghaft gleichzusetzen ist mit anderen Gewaltdelikten, sondern besondere Tatumstände eben eine härtere Strafe als Konsequenz haben müssen.
Nur was nehmen wir für Tatumstände? Das Strafgesetzbuch wird sich (gehen wir mal von einer flexiblen Gesetzgebung aus) immer nach der vorherrschenden Ethik definieren und dementsprechend vom Gesetzgeber geformt. Straftaten welche uns heute als sanktionierungswürdig erscheinen waren dies vor 20 Jahren vielleicht noch nicht und werden es in 20 Jahren wohl auch nicht mehr sein.
Zudem ist es Gang und Gebe, dass Straftaten welche mehrere Rechtsgüter verletzen auch einen anderen Strafrahmen erfahren.

Die von Ihnen aufgeführten Bedenken bezüglich einer Umsetzung der Gesetzesvorlage halte ich ebenfalls für unangebracht. Ich gehe zwar mit ihrer Argumentation bezüglich einer weiten Auslegung der Begriffe konform, nur denke ich, dass diese aufgrund der Vorlage auch umgesetzt wird. Auch ein Richter bedient sich der gängigen Auslegungsmethodik und soweit es möglich ist, sollte dabei immer auch die teleologische herangezogen werden.
Danach liegt nunmal ein Fall des menschenverachtenden Grundes vor, wenn zusätzlich zum Gewaltdelikt der Täter aufgrund der Zugehörigkeit des Opfers zu einer bestimmten Menschengruppe gehandelt hat und dieses Opfer als exemplarisch für diese genommen hat. Dies gilt auch für den Ausländer der aufgrund seines Hasses gegen Deutsche eben so einen verletzt.
Nur hierin ist die besondere Verwerflichkeit von dieser Art der Delinquenz zu sehen. Dies wird auch im Gesetzesvorschlag betont.
Zitat:
"Darin liegt die besondere Dimension des verwirklichten Unrechts, der es durch eine besondere strafrechtliche Sanktionierung zu begegnen gilt..."

Trotz allem halte ich den Entwurf nicht für gelungen...

Ich denke Coubig hat in seinen Ausführungen bereits alles Wesentliche gesagt:
"Der Gesetzesentwurf bestraft nicht den Deutschen Rassisten härter als den Ausländischen, sondern bestraft den Rassisten, den fremdenfeindlich und den menschenverachtend Handelnden."

Danach sehe ich keinen Grund den Fokus auf die Religion oder die Herkunft eines Täters zu legen. Sachbeschädigungen Linksradikaler dienen auch meines Erachtens nicht dazu ganze Teile der Bevölkerung einzuschüchtern. Aber genau um dieses Problem geht es doch. Die Bundesländer Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern versuchen mit ihrem Vorschlag für folgende Probleme Abhilfe zu schaffen.
So heißt es in dem Artikel:

"Vorurteilskriminalität besonders schlimm ist. "Vorurteilstäter" suchen sich ihr Opfer selten gezielt aus - sondern sie greifen es als Teil der verhassten Gruppe an, beispielsweise als Ausländer, Antifa-Mitglieder, Obdachlose oder Homosexuelle. Dabei ist ihnen ziemlich egal, ob der "Ausländer" längt eingebürgert ist, der "Schwule" wirklich schwul oder das Antifa-Mitglied vielleicht nur ein nicht-rechter Jugendlicher ist. Das macht diese Taten - so die juristische Argumentation - besonders niederträchtig und hat zudem das Ziel, ganze Bevölkerungsgruppen zu verängstigen, sie in ihrem Alltag massiv einzuschränken. Etwa wenn sie bestimmte U- oder S-Bahnhöfe oder Straßenzüge meiden, weil dort Rechtsextreme ständig präsent sind."

Auch Antifaschisten haben Persönlichkeitsrechte und Ihre Vorschläge dienen wohl weniger der Abhilfe dieser o.g. Probleme, sondern sind eher dazu geeignet die möglichen Straftaten - wie Sachbeschädigung - ebenfalls als Vorurteilskriminalität abzustempeln. Dies ist aber nicht das Gleiche und deshalb wirkt es auf mich sehr willkürlich. Und Willkür ist kein Mittel einer Demokratie, sondern ein Zeichen für Diktatur.

Hallo normalerbuerger,

Die Rechten haben wohl in Deutschland und Östereich kaum so hohe Wahlerfolge weil sie die Bevölkerung einschüchtern... die Linksextremen verstehen sich da schon besser aufs einschüchtern... die sind bekannt als Chaoten und gewalttätig und verteidigen Ihren (schlechten) Ruf hartnäckig...

Hass ist und bleibt Hass.

Teile dieses Beitrags wurden gelöscht. Bitte halten Sie sich an die Diskussionsregeln und beleidigen niemanden. // Moderator_MO

Sie können sich nicht Ihre Welt bauen wie sie wollen und mit zweierlei Maß messen...

[...]

Auch politische und relegiöse Gewaltverbrechen müssen in unserer Gesellschaft geächtet werden - es darf kein Schlupfloch geben!!

Es ist für einen demokratischen Rechtsstaat zumindest erstaunlich, dass sich ein Gesetz – wieder einmal – nur gegen eine bestimmte Form menschenverachtenden, extremistischen Denkens und Handelns wendet, andere in gleicher Weise verwerfliche Formen politischen Extremismus aber bewusst nicht berücksichtigt.

Dies ergibt sich nicht „nur“ aus dem Wortlaut der geplanten Normen, sondern auch aus der Darlegung der Ziele in der Entwurfsbegründung (die dann auch bei der Gesetzesauslegung berücksichtigt werden müssen).

Wieder einmal wird der Eindruck erweckt, „nur“ von Rechtsextremisten gingen besondere Gefahren für Bürger und Staat aus. Ein Blick auf die Zahlen offenbart anderes:

Nach Angaben des Bundesamtes für Verfassungsschutz (http://www.verfassungsschutz.de/) stellt sich die Situation wie folgt dar:

„Politisch motivierte Kriminalität–rechts“ 2007: 980 (2006: 1.048) Gewalttaten.

"Politisch motivierte Kriminalität-links" 2007: 1.247 (2006: 1.209) Gewalttaten.

"Politisch motivierte Ausländerkriminalität" 2007: 129 (2006: 121) Gewalttaten.
(Hinweis: Als politisch motiviert gilt eine Tat bei der Ausländerkriminalität dann, wenn die Umstände der Tat oder die Einstellung des Täters darauf schließen lassen, dass sie sich gegen eine Person u.a. aufgrund ihrer politischen Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit oder Rasse richtet. Nicht berücksichtigt werden dabei Straftaten von Ausländern, die durch den Islam motiviert sind.)

Wir müssen vorsichtig sein, dass wir nicht immer mehr in ein Gesinnungsstrafrecht abgleiten. Eine solche Form des Strafrechts ist typisch für Diktaturen und fand sich dementsprechend im nationalen Sozialismus des „Dritten Reichs“ ebenso wie im internationalen Sozialismus der „DDR“. Eines demokratischen Rechtsstaats ist dies unwürdig – mehr noch: es erschüttert ihn geradezu in seinen Grundfesten!

Hamm hat zum Problem des Gesinnungsstrafrechts 1997 zutreffend konstatiert:

„Der strafrechtliche Schutz der inneren Ordnung darf nur mit Mitteln erfolgen, welche mit den Grundsätzen der freiheitlichen Demokratie in Einklang stehen. Vorsichtige Fassung der Normen muss das Abgleiten in ein politisches Gesinnungsstrafrecht verhindern.“ (Hamm , NJW 1997, 2636, 2737).

Sic!

"Sie können sich nicht Ihre Welt bauen wie sie wollen und mit zweierlei Maß messen..."

Ich habe nicht vor mit zweierlei Maß zu messen, aber das ich die Welt vielleicht mit anderen Auge sehe als Sie wird sich aufgrund unserer unterschiedlichen Erfahrungen wohl kaum vermeiden lassen.

Gewalt wird von der Gesellschaft geächtet. Aber die meisten Menschen haben auch ein sehr feines Gespür dafür, was dabei angemessen ist und was völlig überzogen wäre. Und es steht nun einmal in keinem Verhältnis eine Sachbeschädigung mit der Hetze gegen eine ganze Bevölkerungsgruppe gleichzusetzen. Dieser Versuch wirkt, als wolle man die Hetze gegen Minderheiten verharmlosen. Und das soll doch sicher nicht signalisiert werden.

Hier nun einige Beispiele für die Aktivitäten der Nazis aus jüngerer Zeit. Damit lässt sich vielleicht besser verstehen, warum diese Bundesländer Abhilfe schaffen möchten:

Quelle: npd-blog.info
Brandenburg: Neonazis stören jüdisches Fest

Brandenburg: Neonazis überfallen Abgeordneten der Linkspartei

Brandenburg: Türke zusammengetreten

Sachsen-Anhalt: Rechtsextremismus subkulturell geprägt

“MV Regio”: “Dieses System muss überwunden werden”

Quelle: Endstation Rechts
"Deutsch ist, wer deutschen Blutes ist." - NPD-Demo in Güstrow

Warum gründen Sie eigentlich kein Forum gegen Linksradikalismus? Da können Sie sich dann in aller Ruhe über Ihre Erfahrungen austauschen.

Die Frage hier lautet "Ist der Ruf nach härterer Bestrafung rechtsextremer Gewalttäter sinnvoll? Oder lenkt er ab von anderen Defiziten?"

Liebe Benutzer, wir möchten Sie höflich darum bitten, beim ursprünglichen Thema der Diskussion zu bleiben. Vielen Dank. // Moderator_MO

Schon die Bezeichnung "Hatecrime" ist höchst fragwürdig, denn es gehr hier ja nur um gruppenbezogenen Haß. Gewalttaten aus Haß auf eine Person aus persönlichen Gründen ist hier nicht gemeint. Schon dies ist schwer nachvollziehbar.

Wichtig wäre die Frage, ob ein Opfer weniger unter der gleichen Gewalttat leidet, wenn kein gruppenbezogenes Haßmotiv erkennbar ist? Sicherlich nicht! Und genau dies ist das Problem: Man konstruiert hier Täter 1. und 2. Klasse und damit zwangsläufig auch Opfer 1. und 2. Klasse. Und letztlich würde man - dies wurde hier schon mehrfach geschrieben - eine Art "Sonderrecht" für Rechte einführen. Und dies ist wiederum alles andere als demokratisch.

@Normalerbuerger:

Ein Forum gegen Linksradikalismus gibt es. Ich werde hier keinen Link nennen, aber bei näherer Betrachtung jenes Forums ist ersichtlich, dass das Interesse verschwindend gering ist. In der Tat "diskutieren" dort 2-3 Neonazis mit 2-3 Nicht-Nazis, wobei man dies kaum mit dem Niveau vergleichen kann,das hier anzutreffen ist.

Bei Interesse einfach eine persönliche Nachricht.

Nach Betrachtung der bisherigen Argumente nehme ich persönlich im übrigen etwas Abstand von meiner anfänglichen Aussage und gebe mich mit den Befürwortern der Strafverschärfung eher konform.

Gruß
NDM

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Baby Sinclair provozierte seinen Vater Earl indem es ihn "nicht die Mama" nennt und somit die Beschreibung Papa umgeht.

Hallo normalerbuerger,

Falsch, die Frage lautet vollständig:

Ist der Ruf nach härterer Bestrafung rechtsextremer Gewalttäter sinnvoll? Oder lenkt er ab von anderen Defiziten?

Damit darf auch auf Defizite hingewiesen werden!

Vielleicht sollte man Mal überlegen, ob solche Menschen noch alle Tassen im Schrank haben und anstatt härter zu bestrafen eine Psychatrie in Betracht ziehen.
Warum wird jemand gewaltätig gegen Menschen die vermeintlich anders sind noch schlimmer finde ich aber die Köpfe, die sowas propagieren, eigentlich sind die zu härter bestrafen.
Siehe Menzel der im Parlament offen zu Gewalt aufruft dafür aber nicht belangt werden kann.

http://www.pr-inside.com/de/gewalt-aufruf-ohn...

Die Sache mit dem Linksextremismus, ist immer so ein Thema welches grade furry gern sofort anbringt um zu beweisen das wir einseitig diskutieren.
Ich weiß nicht wie oft wir neben der Diskussion um ein Thema erst einmal diskutieren mussten, ob unsere Frage richtig gestellt ist oder wer noch alles zu bestrafen ist.
Ob wir überhaupt legitimiert sind solche Fragen zu stellen.
Wenn ich mir die Foren von Menschen ansehe die mit Rechtsradikalen sympathisieren, kann man froh sein, wenn die nicht verlangen, dass Menschen wie uns der Kopf abgehackt wird.
Also, verstehe ich nicht warum wir hier Rücksicht auf die Gefühle von Menschen nehmen sollen, die nicht mal Ansatzweise Respekt für andere aufbringen.

Hassgewalttäter sollten hart bestraft werden, es ist ein Witz, wenn ein Ladendieb eine höhere Strafe erhalten kann als jemand der einen Menschen totschlägt oder in den Rollstuhl bugsiert.
Wobei es mir ehrlich gesagt egal ist mit welchen Gruppen der Täter sympathisiert.

Auch wenn es nicht hierher gehört "Kinderschänder" und da bin ausnahmsweise mit den Nazis einig, gehören auf Immer weg gesperrt.

Es ist richtig, dass auch nach den Defiziten gefragt war.

Dabei waren laut Artikel aber vermutlich eher die Defizite im Kampf gegen Rechtsextremismus und Gewalt und weniger eine mögliche Auseinandersetzung zwischen Türken und Kurden auf deutschem Boden gemeint. Das eine hat erstens nichts mit dem anderen zu tun und zweitens hilft es auch den betroffenen Bundesländern nicht bei der Lösung ihrer Problematik.

Hallo Leute,

mich überzeugt bislang weder der Ruf nach "härteren" noch "neuen" Rechtsnormen gegen rassistisch motivierte Kriminalität.

Wichtiger erscheint mir zu sein, worauf hier auch schon verwiesen wurde:

- eine zeitnähere Durchführung von Gerichtsprozessen im Verhältnis zur begangenen Tat - gerade bei Jugendstrafprozessen

- ein optimierteres Ausnützen bestehender Strafrahmen

- die Stärkung des Gedankens der Opferentschädigung gerade bei Körperverletzungsdelikten

- und vor allem anderen eine Logikumkehr im Bereich des Jugendstrafrechts:

Zur Zeit steht vernünftigerweise der Erziehungsgedanke im Jugendstrafrecht im Vordergrund. Allerdings wird dies wohl in der Urteilspraxis regelmäßig dergestalt umgesetzt, dass bei Ersttaten sehr milde geurteilt wird und erst in Wiederholungsfällen die DAumenschrauben angezogen werden. Hier bräuchte es gerade unter Berücksichtigung des Erziehungsgedankens eine Logigumkehr: Ersttaten müssen härter als bisher geahndet werden, um den Abschreckunsgedanken zu festigen, kriminellen Handlungen die "Coolness" zu nehmen und jugendlichen Straftätern deutlicher ihre persönliche Verantwortung vor Augen zu führen. Dabei stelle ich mir nicht notwendig vermehrte und längere Haftzeiten vor, sondern eine Erhöhung abzuleistender Sozialstunden, eine stärkere Verpflichtung zur Teilnahme an therapeutischen und/oder sozialpädagogischen Maßnahmen und mehr Einforderung von Engagement im Rahmen des Opfer/Täter-Ausgleichs.

Im übrigen habe ich eher den Eindruck, dass in der letzten Zeit rechtsradikal und rassistisch motivierte Kriminalität durchaus konsequenter strafrechtlich verfolgt wird.

Die Diskussion scheint ansonsten etwas aufgesetzt. Offensichtlich wird die Gesetzesvorlage nicht durch den Bundestag kommen. Hier scheint mal wieder unausgegorener Aktionismus am Werk gewesen zu sein. Solch ein Projekt haut man nicht einfach mal raus, sondern bereitet es in einer Art und Weise vor, dass es auch Erfolg verspricht. Jetzt wiederum wird eine Situation entstehen, in der Rechtsextreme den Umstand eines wahrscheinlichen Scheiterns der Gesetzesvorlage als "Erfolg" für sich reklamieren. Ob gerade das dazu geeignet ist rechtsradikal und rassistisch motivierte Kriminalität einzudämmen...?

Regelrecht entlarvend finde ich ansonsten die kamemeraderiehaften Reaktionen unserer vereinten Forumsrechten, die sich vehement gegen eine konsequentere Ahndung menschenverachtender Kriminalität ins Zeug legen und dies umstandslos als "Gesinnungsjustiz" demagogisch diffamieren.

Hier schimmert nicht die Ahnung, sondern vielmehr die Gewissheit durch, wenn es hauptsächlich treffen würde...:-)

@manstein

Da sie sich ja ebenfalls gegen eine Verschärfung des Strafrechts bezüglich rassistisch motivierter Straftaten aussprechen, kann ich deshalb aus ihren letzten 2 Absätzen folgern, dass sie sich ebenfalls der "vereinten Forumsrechten" zuordnen, Kamerad?
(Achtung Ironie, sie sind nicht mein Kamerad)

ich meinte natürlich @atze, nicht @manstein ;)

Hier fehlt sowas wie eine editfunktion.

Tja Mannstein,

eine Edit hätte zwar manche Vorteile, würde uns allerdings auch um den Genuss derart formvollendeter Eigentore bringen ;-)))

absolut der richtige Weg würde ich sagen. Was besseres kann es eigentlich nicht geben als wirklich mal zu zeigen, dass Deutschland sowas nicht nötig hat und Nazis einfach mal längere Zeit einzusperren. Denn: Wie groß ist denn wohl bitte die Möglichkeit, dass Leute die einen Schwarzen oder Juden zusammenschlagen oder sonstwas machen, umdenken wegen einer Geldstrafe?????
Was man braucht ist ein wirklich hartes Gesetz, das schon von außen abschreckt.
Und warum sollte das von anderen Defiziten ablenken????? Ich finde das größte Defizit, das es nur geben kann, ist Fremdenfeindlichkeit und Verfolgung anderer Religionen!

Trotzdem sollte man aber auch hier unterscheiden zwischen wirklicher Hasstat, egal von wem, oder "normaler Gewalt".
Wenn ein Ausländer jemanden umbringt weil er z.B. Deutscher ist (ok ist unwahrscheinlich aber egal) sollte das genauso bestraft werden. Warum kann man nicht einfach zwischen Gewalt aus Religion, Staatszugehörigkeit, Hautfarbe,...und Gewalt aus anderen Motiven unterscheiden. Ich finde nämlich nicht, das dies alles gleichzusetzen ist.

wird nicht jedes gewaltverbrechen aus hass begangen? töten ein schwarzer einen schwarzen ist es ein verbrechen, tötet ein weißer einen schwarzer ist es ein hassverbrechen!?
hallo? das ziel unserer gesellschaft soll sein, dass es keine unterschiede mehr zwischen moslems, weißen, türken usw. gibt. aber genau solche gesetze machen den graben zwischen den kulturen noch tiefer.