Dürfen/müssen Ordnungsbehörden Auskunft über Anmeldungen geben?

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Hallo zusammen,
ich wohne in Rheinland-Pfalz. Hier ist seit Anfang diesen Jahres der Landkreis zuständig für Anmeldungen von Versammlungen etc.
Bis dahin waren es die Stadtverwaltungen.

Bei Anfragen bei den Ordnungsämtern besteht immer Unsicherheit, ob man mir als interessiertem und anfragenden Bürger überhaupt Auskunft geben darf.

Ein Beispiel: Jemand hat mir zugetragen, dass am Tag X in Y eine Rechts-Kundgebung stattfinden soll. Die Uhrzeit war nicht bekannt.
Ich habe beim Landreis angerufen um die Uhrzeit zu erfahren und aus Datenschutz-Gründen keine Auskunft erhalten, ob überhaupt eine Anmeldung vorliegt! Der Auskunftgeber schien mir allerdings etwas unsicher.

Darf er mir die Auskunft geben? Muss er es sogar?
Ich habe dazu bisher nichts Aussägekräftiges finden können. Wer weiss da Bescheid?

Danke schonmal,

meelaan

Kommentare

Zu dem Problem habe ich nun das hier gefunden:

http://schwandorf-gegen-neonazis.blog.de/2011...

Ganz aktuell, ein ähnliches Problem, nur scheint der Landkreis dort insofern anders damit um zu gehen, als die Anmeldung immerhin überhaupt weitergegeben und bekannt gemacht wird (das "Wie" ist eine andere Sache)
Nun ist Bayern nicht RLP, aber das Problem dort das gleiche wie hier.

Wer kann helfen, wer kennt sich aus?

Darf die Ordnungsbehörde Anmeldungen veröffentlichen, darf oder muss sie auf Anfrage sogar die entsprechenden Informationen geben?