Ab wann ist ein Flyer Volksverhetzung und fähig angezeigt zu werden?

Fragen-Kategorien:

Region:

Auf der Seite des Nationalen Bündnis Niederbayern sind Flyeraktionen der rechten Szene präsentiert, darunter ein Flyer aus Mühldorf, den ich ebenso krass finde wie den, den die Jüngelchen und "Möchtegernkrieger" um Martin Wiese (Ex-Knasti in Geisenhausen ansässig) in Geisenhausen plaziert hatten (vor 2 Wochen).
Ist der gezeigte Flyer für Mühldorf bereits Volksverhetzung?

Grüße aus Geisenhausen

PS: "Multi-Kulti" fürchtet nur der Kulturlose aus Sorge bloßgestellt zu werden, Kultur hingegen wird durch Kultur immer weitergebracht und ist dann auch nicht beängstigend!

Kommentare

Volksverhetzung ist eigentlich nur dann, wenn man öffentlich den Holocaust leugnet, Menschen zu Gewalt gegen Migranten anstifftet, gegen andere Länder propagiert usw.
Ein Flyer dagegen, der öffentlich verteilt wird, ist keine Volksverhetzung, da er einfach nur durch Wörter vermittelt wurde.

Die Flyer habe ich nicht gefunden, wäre nett, wenn du sie als Link oder Adresse zeigen könntest.
Gefunden habe ich allerdings das hier:
aktionsgruppepassau.wordpress.com/.../„nationales-bundnis-niederba... (einmal googeln)
Auf dieser Seite des 'Nationalen-Bündnis-Niederbayern werben permanent bekannte Unternehmen für ihre Produkte. Ich komme gerade aus dem Staunen nicht mehr heraus. Per eMail habe ich bei 'Deichmann' (Schuhhandel)- quasi stellvertretend für die Vielen - angefragt, wieso sie auf der Seite einer extremistischen 'Rechten' Gruppierung werben.
Über die Antwort werde ich berichten.

Wie berichtet, habe ich Deichmann angeschrieben und mittlerweile einige Reaktionen erhalten.
Ich bestätige hier gerne, dass sich Deichmann und die mit der Werbung befassten Stellen ausdrücklich gegen Werbung auf Seiten wie die des 'Nationalen Bündnis Niederbayern' aussprechen.
Glaubhaft für mich wurde mir versichert, dass es manchmal von den werbenden Unternehmen ungewollte Verknüpfungen auf fremde Seiten gibt. Ehrlich gesagt: Die technische Erläuterung dazu habe ich nicht kapiert, las sich aber sehr kompetent.

Übrigens: Die in der Frage oben angesprochenen Flyer konnte ich immer noch nicht finden.

Hallo Nikita Bergmann,

mit Verlaub, aber deine Aussagen zu einem möglichen volksverhetzenden und daher strafwürdigen Charakter von Flyern stimmen so einfach nicht.

§ 130 STGB regelt den Tatbestand der Volksverhetzung. Hiernach ist u.a. jede handlung unter Strafandrohung gestellt, die zum Hass gegen Menschengruppen anstachelt. Dies kann auch durch die Verteilung eines Flyers erfüllt sein.

Hallo Heuschnupfen,

auch ich kenne diesen Flyer nicht, kann ihn auch nicht beurteilen. Ich würde dir empfehlen, einfach mal den § 130 Strafgesetzbuch zu ergoogeln und dann selber abzuschätzen, ob die Inhalte des Flyers geeignet wären, die in 130 aufgelisteten tatbestände zu erfüllen.
Und für den Fall, dass du dir nicht ganz sicher bist: Strafanzeige stellen. Da Volksverhetzung ein Offizialdelikt ist und von der Staatsanwaltschaft verfolgt werden MUSS, werden die das dann schon professionell checken... :-)