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Was tun, wenn Neonazis das Sommervergnügen stören?

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Wie kann ich mich in solchen Situationen verhalten? Brandenburgs Generalstaatsanwalt Erardo Rautenberg beschäftigt sich mit den strafrechtlichen Aspekten in solchen Situation. Und der Verein „Rheinhessen gegen Rechts“ hat Vorschläge, wie Kommunen das Anmieten von Grillplätzen für Neonaziparties verhindern können. Beide geben Belltower.news eine Antwort.

Erardo Rautenberg: Der einschlägige Tatbestand ist Paragraf 86a Abs. 1 Nr. 1 Strafgesetzbuch (StGB). Dieser Paragraf stellt die öffentliche Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen wie der NSDAP oder SS unter Strafe. Unter „Kennzeichen“ im Sinne des Gesetzes fallen auch Symbole, Grußformeln, Parolen und Lieder.

Für die Verwirklichung des Merkmals „öffentlich“ kommt es nicht auf die Öffentlichkeit des Ortes, sondern darauf an, ob die Verwendung des Kennzeichens über den Kreis der Neonazis hinaus von einer nicht überschaubaren Anzahl von Personen wahrgenommen werden kann.

Bars und Gaststätten als „öffentliche Orte“

Auch Bars oder Gaststätten sind keine straffreien Betätigungsräume für Neonazis. Wer glaubt, er befinde sich in einem Lokal nicht in der Öffentlichkeit und könne somit dort seiner menschenverachtenden Gesinnung ungehemmt Ausdruck verleihen, befindet sich im Irrtum. Eine solche Vorstellung ? Juristen sprechen von einem „vermeidbaren Verbotsirrtum? ? bewahrt nicht vor Strafe.

Ein betroffener Gastwirt ist zwar nicht zur Strafanzeige verpflichtet, sondern kann auch von seinem Hausrecht Gebrauch machen und derartige Gäste zum Verlassen seines Lokals auffordern, weil er die Begehung von Straftaten in seinen Räumlichkeiten nicht hinzunehmen hat. Aber die davon betroffenen Personen dürften ein solches Hausverbot nicht ohne weiteres akzeptieren, zumal wenn sie alkoholisiert sind. Daher empfiehlt es sich, schon aus diesem Grund die Polizei zu verständigen.

„Hassgesänge“ in der Nachbarwohnung

Auch das Skandieren nationalsozialistischer Parolen in einer Wohnung oder in einem Auto kann gemäß Paragraf 86a des Strafgesetzbuches strafbar sein, wenn dies ? etwa bei Öffnung der Fenster oder auf dem Balkon – so laut geschieht, dass eine Mehrzahl von Außenstehenden davon Kenntnis erhalten kann. Das Gleiche gilt übrigens für das Abspielen von Musik, die „zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert“. Oder die die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden. Dies ist als „Volksverhetzung“ nach Paragraf 130 Strafgesetzbuch unter Strafe gestellt.

Die rechtliche Einordnung ist allerdings nicht immer einfach. Das gilt auch für den Tatbestand des Paragrafen 86a Strafgesetzbuch. Denn danach ist nicht nur das öffentliche Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen strafbar, sondern auch das von Kennzeichen, die denen verfassungswidriger Organisationen „zum Verwechseln ähnlich sind? (§ 86a Abs.2 StGB). Daher sollte die Polizei auch in Zweifelsfällen gerufen werden.

Keine kommunalen Grillplätze für Neonazis

Roland Schäfer, „Rheinhessen gegen Rechts“: Der Verein hat sich im letzten Monat mit einem Brief an alle Gemeinden in den Landkreisen Alzey-Worms und Mainz-Bingen sowie an die beiden Städte Mainz und Worms gewandt. Wir wollen die Verwaltungen für die Gefahr sensibilisieren, dass Rechtsextremisten die kommunalen Grillplätze für ihre Feiern anmieten. Denn im vergangenen Jahr gab es in der Region und im gesamten Bundesland Rheinland-Pfalz einige solcher Vorfälle.

Aus Erfahrung wissen wir, dass bei Neonazifeiern verbotene Symbole zur Schau gestellt und indizierte Lieder gespielt werden. Wir haben den Gemeinden vorgeschlagen, schon zu Beginn der Grillsaison öffentlich zu erklären, dass sie ihre kommunalen Plätze Neonazis nicht zur Verfügung stellen. Damit rücken sie das Thema auch in die öffentliche Diskussion.

Außerdem haben wir auf Mustermietverträge für die Anmietung von öffentlichen Einrichtungen verwiesen, mit denen das Anmieten der Räume durch Neonazis erschwert bzw. unmöglich gemacht werden kann. Auch wenn es keine Patentrezepte gibt: diese Mietverträge könnten auch bei Grillplätzen verwandt werden.

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2015-04-20-3

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In den vergangenen Jahren ist eine ganze Reihe von Internetseiten entstanden, die aktuell und mit unterschiedlichen Schwerpunkten über Rechtsextremismus informieren. Die meisten werden ehrenamtlich betrieben oder haben nur Etats für eine Ein-Mann- oder Ein-Frau-Redaktion.

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