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26.03.2015 … Presseschau

Nach den Rechten sehen: Staatsanwatlschaft Dortmund zum Wahlabend: 17 Strafbefehle gegen Demokraten – sieben Strafverfahren gegen Neonazis +++ Dresden: Jetzt demonstrieren Schüler_innen gegen Pegida – und Pegida hetzt gegen Schüler_innen +++ Verfassungsschutzreform: V-Leute dürfen mehr Straftaten begehen. 

Die tägliche Presseschau von netz-gegen-nazis.de

Dortmund am Samstag: Nazis, Blockaden und Antifa-Gedenkdemo

Am kommenden Samstag wollen die Neonazis der Partei “Die Rechte” in Dortmund aufmarschieren. Auch ein Konzert der Rechtsrock-Größe “Lunikoff” ist geplant. Nachdem die Polizei Dortmund Aufmarsch und Konzert zuerst verboten hatte, wurde beides nun in der letzten Instanz gerichtlich erlaubt. Das Bündnis “Blockado” ruft zu Blockaden des Naziaufmarsches auf, gleichzeitig soll auch eine Antifademo anlässlich des zehnten Jahrestages der Tötung von Thomas Schulz durch einen Dortmunder Neonazis stattfinden (StörungsmelderRuhrnachrichten).

Dortmund: Staatsanwaltschaft zum Wahlabend: 17 Strafbefehle gegen Demokraten – sieben Strafverfahren gegen Neonazis

Die Staatsanwaltschaft hat ihre Ermittlungen zum Dortmunder Wahlabend, bei dem Demokraten, Antifaschisten und Neonazis aufeinander trafen, beendet: Gegen einen Neonazi will sie Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung und gegen fünf Neonazis wegen vorsätzlicher Körperverletzung (also ohne Waffe) erheben. Gegen einen weiteren Neonazi hat sie einen Strafbefehl wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung beantragt. Außerdem hat die Staatsanwaltschaft 17 Strafbefehle u.a. wegen gemeinschaftlicher Nötigung gegen die  – aus ihrer Sicht – „Rathausblockierer“ auf den Weg gebracht. Die Staatsanwaltschaft ist nach monatelangen Ermittlungen davon überzeugt, dass die Eskalation von den Demokraten und Antifaschisten begonnen wurde, weil diese die Nazis am Betreten gehindert und ein Vermummter die Neonazis mit Pfefferspray attackiert habe (NordstadtbloggerRuhrnachrichten).

Dresden: Jetzt demonstrieren Schüler_innen gegen Pegida – und Pegida hetzt gegen Schüler_innen

Dass die PEGIDA-Demonstrationen von Gegenprotesten begleitet werden, ist bekannt. Nun melden sich auch Kinder und Jugendliche zu Wort. Eine Schülerdemonstration will am Samstag „Gesicht gegen Rassismus, Intoleranz und Fremdenfeindlichkeit“ zeigen. Die Reaktionen ließen nicht lange auf sich warten: Innerhalb weniger Minuten verurteilten Hunderte PEGIDA-Anhänger die Schülerdemonstration (mopo24).

Hausdurchsuchungen bei NPD-Jugendorganisation in Sachsen

In Sachsen hat die Polizei mehrere Räume der Jungen Nationaldemokraten durchsucht. Das bestätigte die federführende Staatsanwaltschaft Chemnitz. Betroffen waren nach Angaben einer Behördensprecherin Einrichtungen im Raum Döbeln, in Dresden und Eilenburg. Im Einsatz waren Beamte des Operativen Abwehrzentrums (OAZ). Die Ermittler werfen der Jugendorganisation der NPD Hausfriedensbruch vor. Im Rahmen einer vermeintlichen Kampagne gegen Drogen hatten Mitglieder der NPD-Jugend mehrfach unerlaubt Schulhöfe und -gebäude betreten und dort politische Flyer verteilt. In einem Fall hatte eine Oberschule Anzeige erstattet, erklärte die Staatsanwaltschaft. Die NPD-Jugend war im vergangenem Jahr mit der Figur eines sogenannten Platzhirsches unterwegs, um angeblich über Drogen aufzuklären (mdr). Auch der Wohnung vom NPD-Landesvorsitzenden und Bundesgeschäftsführer Holger Szymanski in Dresden statteten die Ermittler einen Besuch ab (mopo24sz-onlinelvz).

Ex-NPD-Chef Udo Voigt soll Immunität verlieren

Vorwurf der Holocaust-Leugnung: Gegen den rechtsextremen Politiker Udo Voigt gibt es zwei Anträge, seinen parlamentarischen Schutz vor Strafverfolgung aufzuheben. Gegen den rechtsextremen deutschen Europaabgeordneten Udo Voigt liegen zwei Anträge auf Aufhebung seiner parlamentarischen Immunität vor. Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken wirft dem früheren NPD-Vorsitzenden vor, bei einem Neujahrsempfang der Partei Anfang des Jahres den Holocaust geleugnet zu haben. Hintergrund eines zweiten Antrags ist nach Angaben aus Brüssel ein von Voigt angestrengtes Revisionsverfahrens gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin. Dieses hatte ihn im vergangenen Jahr wegen gemeinschaftlicher Beleidigung in Tateinheit mit Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Die Anklage bezog sich auf einen Terminplan der NPD zur Fußball-WM 2006. Er zeigte auf dem Titel einen Fußballer mit der Rückennummer des dunkelhäutigen Fußballspielers Patrick Owomoyela. Im Text dazu hieß es „Weiß – Nicht nur eine Trikot-Farbe! Für eine echte NATIONAL-Mannschaft!“ (ZEIT)

Ermittlungen gegen Neonazis: Wann fängt rechter Terror an?

Nach dem Bekanntwerden des NSU wurden mehrere Ermittlungsverfahren gegen mutmaßliche Rechtsterroristen eröffnet. Die Regierung teilte nun mit, es habe sich kein Verdacht bestätigt. Kritiker meinen, die Gefahr durch rechten Terror werde erneut unterschätzt (Tagesschau)

Verfassungsschutzreform: V-Leute dürfen mehr Straftaten begehen

Künftig sollen sich die Verfassungsschützer in Bund und Ländern besser abstimmen. Die Bundesregierung hat eine Reform verabschiedet. Sie beinhaltet auch strengere Regeln für den Einsatz von V-Leuten. Das Bundeskabinett hat sich am Mittwochmorgen für eine Reform des Verfassungsschutzes ausgesprochen. Die Behörden von Bund und Ländern sollen per Gesetz zu einem intensiveren Informationsaustausch verpflichtet werden, berichtet Spiegel online.

Die ZEIT sieht bei der jetzt im Bundestag verabschiedeten Verfassungsschutzreform fünf Problem:1. Das Bundesamt für Verfassungsschutz zieht Macht an sich2. Wann und wie V-Leute eingesetzt werden dürfen, bleibt undurchsichtig3. Vielleicht schaden V-Leute mehr, als sie nutzen4. Der Verfassungsschutz bleibt politisch kaum kontrollierbar5. Mehr Informationsaustausch bedeutet weniger Datenschutz

Die taz sieht vor allem dieses: V-Leute dürfen künftig bestimmte Straftaten begehen, ohne Strafe befürchten zu müssen. Das ist die bemerkenswerteste Neuerung bei der Reform des Verfassungsschutzes, die die Bundesregierung plant. Künftig machen sich V-Leute nicht mehr strafbar, wenn sie Mitglied in einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung sind, über die sie berichten sollen. Auch wenn sie an der Fortführung einer verbotenen Vereinigung mitwirken, handeln sie künftig rechtmäßig. Spitzel dürfen zudem szenetypische Taten begehen, die nicht in Grundrechte Dritter eingreifen und notwendig sind, um in der Szene nicht aufzufallen. Gemeint sind zum Beispiel Verstöße gegen das Vermummungsverbot auf Demonstrationen, das Zeigen des Hitler-Grußes oder das Schwenken der IS-Fahne. Auch bei Taten, die in Grundrechte Dritter eingreifen, ist Straffreiheit möglich, aber nicht generell. Bei Beleidigungen, Sachbeschädigungen oder Körperverletzungen kann die Staatsanwaltschaft jederzeit das Verfahren einstellen oder eine Anklage zurücknehmen.

NPD-Verbotsverfahen: Das Dilemma mit den Spitzeln

Das Bundesverfassungsgericht verlangt im NPD-Verbotsverfahren detaillierte Auskünfte über die Abschaltung von V-Leuten. Jetzt muss der Verfassungsschutz womöglich heikle Daten preisgeben – obwohl den Spitzeln Schutz zugesagt ist. Die Sicherheitsbehörden stöhnen. Der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts hat am Montag mit seinem „Hinweisbeschluss“ zum NPD-Verbotsverfahren umfassende Auskünfte zu mutmaßlich abgeschalteten V-Leuten gefordert. Die vom Bundesrat vorgelegten Testate der Innenminister zum Verzicht auf Spitzel in Vorständen der rechtsextremen Partei genügen den Karlsruher Richtern nicht. Der Verfassungsschutz, eventuell auch der Militärische Abschirmdienst und die Polizei, müssen nun detaillierte und womöglich heikle Informationen über ehemalige V-Personen nachliefern (TagesspiegelPublikative).

Berlins Innensenator Henkel will Informanten behalten: „V-Leute bleiben ein unverzichtbares Instrument“

Berlins Innensenator bleibt in der Frage der V-Leute weiter hart. Berlin werde dem Beispiel Thüringens nicht folgen, sagt Henkel. Dort werden alle bezahlten Informanten des Verfassungsschutzes derzeit „abgeschaltet“ – nicht zuletzt wegen des laufenden NPD-Verbotsverfahrens (rbb).

Der moderne Rassist braucht die NPD nicht

Die Machbarkeit eines NPD-Verbots steht einmal mehr in Frage. Der Rassist unserer Tage braucht die rechtsradikale Partei aber schon lange nicht mehr, um seiner Gesinnung zur Geltung zu verhelfen (Berliner Zeitung).

Parteienfinanzierung: 1,4 Millionen für die NPD

Die „Festsetzung der staatlichen Mittel“ für Parteien ist am Mittwoch bekannt geworden. Die NPD erhält exakt 1 415 502,86 Euro an staatlichen Zuwendungen. Auch die Republikaner, „Pro NRW“ und „Pro Deutschland“ dürfen sich über Geld freuen.Die erst vor zwei Jahren gegründete AfD kommt bereits auf 5,4 Millionen Euro (sueddeutsche.de).

Innenminister: 250 Neonazis in Hessen

In Hessen sind laut Landesregierung derzeit etwa 250 Neonazis aktiv (bundesweit: 5800). Deren Zahl sei in den vergangenen Jahren konstant geblieben, teilte Innenminister Peter Beuth (CDU) in einer am Mittwoch veröffentlichten Antwort auf eine Große SPD-Anfrage mit. Im gesamten Rechtsextremismus einschließlich der Parteien tummeln sich 930 Menschen (bundesweit: 15 300). Darunter seien auch 370 Skinheads, deren Zahl in den vergangenen Jahren kontinuierlich zurückgehe (T-Online News).

NPD-Deckert darf Gasthof ausbauen

Der Landkreis Mittelsachsen hat vor dem Verwaltungsgericht Chemnitz gegen den ehemaligen NPD-Bundeschef Günter Deckert eine Niederlage erlitten. Die Richter am Verwaltungsgericht Chemnitz rügten gestern, dass die zuständige Behörde Deckert noch immer keine Genehmigung für sein Bauvorhaben erteilt hat. Deckert will in einem ehemaligen Gasthof im Brand-Erbisdorfer Ortsteil Gränitz zwei neue Wohnungen schaffen und zwei bestehende umbauen. Die gestrige Entscheidung des Gerichts hatte sich bereits beim ersten Prozesstag im November 2014 angekündigt. Damals wie heute erklärten die Richter, dass es keine Gründe gebe, warum Deckert die Wohnungen nicht bauen sollte. Den Antrag, einen Saal zum Veranstaltungszentrum umzufunktionieren, zog der NPD-Politiker beim Prozessauftakt zurück, weil das Gericht Unklarheiten über die geplante Nutzung des Saals sah. Deckert wird nun einen neuen Antrag stellen (??)

Verbrannter Nazi-Aussteiger: Waffe im Auto war Luftpistole

Bei der mysteriösen Waffe im ausgebrannten Wagen des Ex-Neonazis Florian H. († 19) handelt es sich nur um eine Luftpistole. Das ergaben die Untersuchungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart, wie BILD erfuhr. Die Behörde ermittelt deshalb gegen Unbekannt wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Waffengesetz. Die Polizei hatte bei ihren Ermittlungen im September 2013 zu H.s Feuertod auf dem Cannstatter Wasen geschlampt, die CO2-Waffe nicht gefunden. Sie wurde erst jetzt im Zuge des NSU-Ausschusses von der Familie des Toten in dem Auto-Wrack entdeckt (BILD)Kontroverse um Flüchtlinge in Sachsen

Meißen: Landrat hinter NPD-Fahnen

Meißens CDU-Landrat lud NPD-Demonstranten zum Gespräch über ein Flüchtlingsheim. Der Kreistag berät über eine Missbilligung. Die NPD feierte es am 19. Februar als einen Triumph: Landrat Arndt Steinbach (CDU) redete nicht nur auf einer von ihr veranstalteten Kundgebung gegen das „Asylchaos“ im sächsischen Landkreis Meißen. Er setzte sich anschließend auch noch mit etwa 50 der 200 Demonstranten im Rathaus an einen Tisch, darunter der als Scharfmacher bekannte ehemalige NPD-Landtagsabgeordnete Jürgen Gansel (taz).

„Pro NRW“ zieht die „Reißleine“ bei Melanie Dittmer

Keine vier Monate nach ihrer Wahl in den „pro NRW“-Vorstand ist die parteipolitische Karriere der Dügida-Organisatorin Melanie Dittmer schon wieder zu Ende. Dittmer habe ihren Rücktritt aus dem Vorstand erklärt, teilte die rechtspopulistische Partei am Dienstagabend mit. Vorausgegangen sei ein „längeres freundschaftliches Gespräch“ mit „pro NRW“-Chef Markus Beisicht. „Da aufgrund einiger ihrer Aktivitäten möglicherweise Irritationen über die politische Ausrichtung von PRO NRW entstanden sind, wurde heute einvernehmlich die Reißleine gezogen“, heißt es in einer Mitteilung der vom Verfassungsschutz beobachteten Partei, die wie stets beteuert, sie bleibe „auch zukünftig nur in einem Punkt radikal, und zwar in der Abwehr jedweder Form des politischen Extremismus“ (bnr).

Interview: Gewalt und Hetze gegen Flüchtlinge

Deutschland wird für Flüchtlinge und Asylsuchende immer gefährlicher: Die Zahlen der gewalttätigen Übergriffe auf Geflüchtete und Asylbewerberheime haben im vergangenen Jahr drastisch zugenommen. Zudem sind fremdenfeindliche und hetzerische Kundgebungen in deutschen Städten und Gemeinden mittlerweile an der Tagesordnung. Das belegt eine Dokumentation von der Amadeu-Antonio-Stiftung und PRO ASYL. Was genau hinter den Zahlen steckt und ob es einen Zusammenhang zwischen der Gewalt und fremdenfeindlichen Demonstrationen wie PEGIDA, HoGeSa und dergleichen gibt, darüber sprach Uli mit Natalie Ofori von der Amadeu-Antonio Stiftung (Radio F.R.E.I.)

Nürnberg: Pegida-Demo will heute Abend über Stolpersteine laufen

Am Donnerstagabend geht Pegida zum vierten Mal auf die Straße. Die Anhänger der islamkritischen Bewegung müssen erneut mit lautstarkem Protest rechnen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und DIDF rufen zu Gegendemonstrationen auf (Nordbayern)

„Du Scheißtürke“: #SchauHin gegen Rassismus

„Du Scheißtürke“: Früher hat so eine Beschimpfung den Hamburger Ali Özgür Özdil sprachlos gemacht. Nächtelang lag er als Jugendlicher wach und brütete darüber, wie er hätte reagieren sollen auf diese Beschimpfung. Heute lacht der 44-Jährige – laut und mit funkelnden Augen. Mittlerweile hat er eine Antwort gefunden: „Ich kann der Aussage ‚Scheißtürke‘ nur teilweise zustimmen. Türke ja, das andere nicht.“ Das erzählt Özdil während der Internationalen Wochen gegen Rassismus in einem sogenannten Story Salon von #SchauHin in Hamburg. Hier berichten Menschen darüber, wie sie mit Fremdenfeindlichkeit im Alltag umgehen (ndr).

Rechtsextremer Rostock-Fan nach Angriff auf Familie verurteilt

Weil er am Rande des Auswärtsspiels bei Jahn Regensburg eine Familie angegriffen haben soll, ist ein Fan des FC Hansa Rostock nun vom Amtsgericht Regensburg zu einer Geldstrafe von 5.000 Euro (120 Tagessätze a 45 Euro) verurteilt worden. Wie das Online-Portal Regensburg Digital berichtet, sah es das Gericht als erwiesen an, dass der 27-Jährige eine dreiköpfige Familie mit einem siebenjährigen Sohn zunächst unter anderem mit “scheiß Zecken” angepöbelt und schließlich den Vater ins Gesicht geschlagen hat. Grund für den Angriff des zum Tatzeitpunkt stark angetrunkenen Hansa-Anhängers war offenbar die St.-Pauli-Kappe des Vaters (Fanzeit).

Forchheimer beleidigt sein Opfer rassistisch

Mit einem blauen Auge ist ein 28-jähriger Forchheimer davongekommen. Er musste sich vor dem Amtsgericht Forchheim wegen Beleidigung und vorsätzlicher Körperverletzung verantworten. Der einschlägig vorbestrafte Mann wurde zur einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten verurteilt. Zudem muss er 500 Euro an sein Opfer bezahlen. Der Angeklagte war nach dem Besuch des Annafests am 3. August 2014 gegen 1.20 Uhr noch auf dem Vorplatz der Forchheimer Kneipe „Paletti“ herumgestanden. Dort soll der betrunkene Mann eine junge Frau rassistisch beleidigt haben. Die Frau wehrte sich gegen die Beleidigungen mit einer Ohrfeige. Der Mann soll ihrer daraufhin mit der flachen rechten Hand derart stark auf die linke Backe und das linke Ohr geschlagen haben, dass die Frau zu Boden ging. Die Frau zog sich dabei eine Kiefergelenksprellung, eine Distorsion der Halswirbelsäule sowie eine Prellung am linken Ohr zu. Aufgrund einer kurzzeitiger Bewusstlosigkeit musste sie mit dem Rettungswagen ins Klinikum Forchheim gebracht werden (infranken.de).

HoGeSa-Krawalle: Bewährungsstrafe für Flaschenwerfer

Mit einer Bewährungsstrafe ist ein Teilnehmer der Hooligan-Krawalle im Oktober davongekommen. Der 38-Jährige hatte eine Glasflasche in eine Menschenmenge geworfen. Gegen einen anderen Hogesa-Teilnehmer wurde Haftbefehl verkündet (Rundschau).

Eigentor mit Werbeslogan

Auf der Facebook-Seite eines türkischen Fußballvereins in Offenbach ist mit einem antisemitischen Slogan geworben worden: „Lass dein Geld nicht bei der jüdischen Allianz-Versicherung!“ Dem Verein drohen harte Konsequenzen (HR).

Rasenballisten gegen Rassisten

RB Leipzig spaltet wie kein anderer Verein die Gemüter. Fanszenen von links bis rechts haben hier einen gemeinsamen Über-Feind gefunden. Im Fußballtypischen Abgrenzungsprozess des „Wir und die Anderen“ ist das eigentlich nichts Neues. Aber die Vehemenz der Kritik und der teils unverhohlene Hass verhindern den Blick auf eine sich entwickelnde Fankultur, die klar gegen Diskriminierung steht, aktiv gegen den Pegida-Ableger in Leipzig mobilisiert und dem Konzern Red Bull genauso kritisch gegenüber steht, wie die vereinigten Ultra- und Fangruppen der Anti-RB-Kampagnen. Auch wenn sie dabei manchmal gegen Windmühlen kämpfen müssen (Fussball-gegen-nazis.de).

 

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Prozess gegen die „Gruppe Freital“ – Eine erste Bilanz

Nach den gewalttätigen Ausschreitungen im Frühjahr 2015 gab es zwischen April und November 2015 in Freital 16 rechtsmotivierte Straftaten. Für einen Großteil der Angriffe soll die „Gruppe Freital“ verantwortlich sein. Im März 2017 startete in Dresden der Prozess gegen acht Angeklagte wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer rechtsterroristischen Vereinigung. Die Opferberatung, RAA Sachsen, zieht eine erste Bilanz.

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