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11.10.2012 … Presseschau

Nach den Rechten sehen: Urteil gegen ehemaligen NPD-Chef Udo Voigt erwartet +++ Das Netzwerk des NSU: Spekulationen um Prozessbeginn und Streit über V-Leute +++ Archivrecht wurde bei Vernichtung von NSU-Akten verletzt.

Die tägliche Presseschau von netz-gegen-nazis.de

Berlin: Urteil gegen ehemaligen NPD-Chef Udo Voigt erwartet

Im Volksverhetzungs-Prozess gegen den früheren NPD-Vorsitzenden Udo Voigt wird heute vor dem Berliner Landgericht das Urteil erwartet. Die Staatsanwaltschaft hatte zehn Monate auf Bewährung sowie 5.000 Euro Geldstrafe gefordert. Dem Ex-Chef der rechtsextremen Partei wird vorgeworfen, im März 2010 vor dem Berliner Bezirksparlament Treptow-Köpenick in Äußerungen zum 65. Jahrestag der Befreiung vom Nationalsozialismus die Taten der Waffen-SS verherrlicht zu haben. (RBB Online)

Das Netzwerk des NSU: Spekulationen um Prozessbeginn und Streit über V-Leute

Im März soll nach Informationen von „tagesschau.de“ der Prozess um die Mordserie des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) beginnen. Angesichts von 100 Personen, die derzeit zum NSU-Netzwerk gezählt werden, kann von einem umfangreichen Verfahren ausgegangen werden. Die Opferfamilien erwarten endlich Antworten; ihre Anwälte meinen, vor Gericht werde noch einiges aufgeklärt. (tagesschau.de) Unterdessen beklagen die deutschen Sicherheitsbehörden, dass es ihnen kaum noch gelinge, V-Leute zu rekrutieren. Grund sei die Enttarnung von Informanten im Rahmen der NSU-Affäre. (Spiegel Online) Sicherheitskreise verwiesen in dem Zusammenhang etwa auf die Weitergabe ungeschwärzter Akten durch den thüringischen Verfassungsschutz.  Dem widersprach Thüringens Innenminister Jörg Geibert (CDU): Das Gebot der Stunde sei Transparenz, Thüringen habe aber keine Klarnamen von V-Leuten an den NSU-Ausschuss weitergegeben. (FAZ.net)

Archivrecht wurde bei Vernichtung von NSU-Akten verletzt

Bernhard Post, Leiter des Hauptstaatsarchives Weimar, wundert sich noch immer. „Auch archivrechtlich wurden bei der Vernichtung von NSU-Akten Gesetze eklatant verletzt, doch das regt offenbar niemanden auf“, erklärt er. In den Archivgesetzen – ob auf Bundes- oder auf Landesebene – sei klar vorgeschrieben, dass Akten vor der Vernichtung dem zuständigen Staatsarchiv anzubieten sind, so Post. Dann bewerte das Archiv die Papiere: Sind sie rechtsverbindlich oder kulturell und historisch wertvoll, wandern sie in die Depots. In der Regel treffe das auf zwei bis fünf Prozent des produzierten Papiers der Landesverwaltung zu. „Streng genommen darf auch das Bundesamt für Verfassungsschutz keine Akten vernichten, ohne sie zuvor dem Staatsarchiv anzubieten“, stellt der Archivchef fest. Der Verband der Archivare habe deshalb im Sommer bei der Kölner Staatsanwaltschaft eine Prüfung veranlasst, ob das Schreddern von NSU-Papieren den Tatbestand des Verwahrungsbruchs nach § 133 Strafgesetzbuch erfüllt. (Thüringer Allgemeine)

Ermittlungen nach rechtsextremer Anschlagsserie in Berlin und Brandenburg

Nach der rechtsextremen Anschlagsserie in Berlin und Brandenburg wird der Schutz für das Anton-Schmaus-Haus der Falken in Britz verstärkt. Beide Länder wollen gemeinsam nach den Tätern*innen fahnden. Außerdem hat die für Jugendarbeit zuständige Senatsbildungsverwaltung in Berlin bei der landeseigenen Lotto-Stiftung erfolgreich 52.800 Euro für einen Zaun beantragt, den die Falken schon nach zwei Brandanschlägen im vergangenen Jahr um ihr Haus hochziehen lassen wollten. (Tagesspiegel) Im Zuge der Ermittlungen nimmt die Polizei nun den „Nationalen Widerstand“ ins Visier. Gegen das Nazi-Netzwerk wird schon länger ermittelt – bislang allerdings erfolglos (taz, Störungsmelder, Endstation Rechts)

Reiner Haselhoff: „Neonazis haben ihre Strukturen nach der Wende importiert“

In der Debatte um eine mögliche Unterwanderung der neuen Länder durch Rechtsextreme hat Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) die Ostdeutschen verteidigt. „Das Gerede vom demokratiemüden Osten ärgert mich gewaltig!“, sagte er der „ZEIT“. Über manche Kritik könne er „nur mit dem Kopf schütteln. Wir Ostdeutschen haben uns die Demokratie erkämpft. Wenn wir 1989 nicht auf die Straße gegangen wären“, dann „gäbe es hier überhaupt keine Demokratie“. Im Gegensatz zu den alten Ländern, sagte Haseloff, hätten die neuen Länder diesen Erfolg aus eigener Kraft geschafft. Damit reagierte der Ministerpräsident auf die Aussage von Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU), der in einem Interview eine teilweise Unterwanderung des Ostens durch Neonazis festgestellt hatte. „Ja, diese Unterwanderung hat stattgefunden“, sagte Haseloff weiter. „Die Neonazis haben ihre Strukturen nach der Wende nur importiert.“ (ZEIT)

Sitzblockade gegen Naziaufmarsch: Linkspolitiker steht vor Gericht

Es waren die größten Proteste gegen den jährlichen Naziaufmarsch in der Geschichte Dresdens. Jetzt steht der frühere Fraktionschef der Linken im Sächsischen Landtag, André Hahn, dafür vor Gericht. Er soll sich an Blockaden beteiligt haben. Zuvor hatte die CDU-FDP-Koalition ihm mithilfe der Stimmen der NPD die Immunität entzogen. Der Vorgang hatte für Empörung gesorgt. Hahn plädierte auf Freispruch. (Störungsmelder, Lausitzer Rundschau)

Thüringer Nazi-Shopinhaber entpuppt sich als Drogendealer

In Thüringen existiert eine Reihe rechtsextremer Vertriebsstrukturen. Der wohl derzeit erfolgreichste und bedeutendste Nazi-Szeneladen mit Internetshop „Ansgar Aryan“ aus Oberhof widerlegt nun ein weiteres Mal das rechtsextreme Saubermann-Image. Die thüringische Landesregierung hat zum Geschäft zwei Kleine Anfragen der Landtagsabgeordneten Katharina König, Sprecherin für Antifaschismus der Linksfraktion, beantwortet. Darin werden unter anderem Strafverfahren gegen den Betreiber Daniel K. aufgelistet, aus denen hervorgeht, dass gegen ihn mehrfach ermittelt und dieser schließlich wegen Drogenhandel zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt wurde. (Publikative.org)

Mecklenburg-Vorpommern: Rechtsextremes Lager zunehmend ideologisiert

Die rechtsextreme Szene in Mecklenburg-Vorpommern ist zahlenmäßig nicht größer geworden, doch hat sie sich zunehmend ideologisiert. Das ist die Kernaussage des Verfassungsschutzberichtes aus dem Land, der jetzt Innenminister Lorenz Caffier (CDU) vorgestellt wurde. Ein weiteres Ergebnis: NPD und „Freie“, also parteilose Aktivisten*innen, sind hier besonders eng vernetzt, Musik-Aktivitäten der Szene finden meist auf eigenen Grundstücken statt. In diesem Zusammenhang unterstrich Caffier noch einmal seine Befürwortung eines NPD-Verbotsverfahrens, weil dies in seinen Augen „den Rechtsextremismus als Ganzes nachhaltig schwächen würde“. (blick nach rechts)

Pirmasens: Versammlungsrecht oder Zivilcourage

Ein Konzert sorgt für Ärger. Die rechtsextreme NPD lädt für Samstag zu einer Kundgebung und einem Familienfest in den Strecktalpark in Pirmasens. Mitten im Zentrum der rheinland-pfälzischen Kleinstadt sollten NPD-Redner sprechen und Bands spielen. Die Stadt Pirmasens hat das Nazi-Treiben untersagt, am vorigen Freitag erging die Verbotsverfügung. „Nach Informationen des Ordnungsamtes handelt es sich eher um eine kommerzielle Konzertveranstaltung als um eine politische Kundgebung“, sagt Sprecherin Dunja Maurer gegenüber der Zeitung „neues deutschland“. Damit sei die Veranstaltung nicht vom Versammlungsrecht gedeckt. (neues deutschland)

Das Bürgerbündnis „Essen stellt sich quer“ will weitere Nazi-Demos in der Stadt verhindern

Die Mitglieder des Bündnisses „Essen stellt sich quer“ haben einen offenen Brief an die Essener Polizeipräsidentin geschrieben. Nach einem kurzen Protestmarsch wollen sie ihn heute Nachmittag übergeben. Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen, sagt „Essen stellt sich quer“. Vor allem will das Bündnis nicht, dass die rechtsextreme NPD, wie im letzten Jahr, wieder am 9. November demonstrieren darf. Es ist der Jahrestag der Reichsprogromnacht. (Radio Essen)

Klage erfolgreich: Ehefrau von NPD-Kader Theißen darf wieder als Erzieherin arbeiten

Der Fall hatte vor mehr als zwei Jahren für Aufsehen gesorgt. Die Ehefrau von NPD-Kader Andreas Theißen, Birkhild, war – nachdem ihr politischer Hintergrund ruchbar geworden war – von ihrem Arbeitgeber, einer Kindertagesstätte in Lüneburg, freigestellt worden. Nun fällte das zuständige Arbeitsgericht sein Urteil: Theißen darf nicht versetzt werden. (Endstation Rechts)

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