vereinsverbot

Könnte der Gruppierung pro Köln e.V. eines Tages das gleiche Schicksal drohen?

„Schäuble verbietet "Heimattreue Deutsche Jugend"

Das Verbot erfolgt laut Innenministerium aufgrund Paragraph 3 des Vereinsgesetzes. Dieser ermöglicht ein staatliches Verbot, wenn die Tätigkeit eines Vereins gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet ist. […]“

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