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Die Meinungsfreiheit gilt auch für Neonazis


Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Foto: © Flickr / cc / Al Fed

Das Publizieren rechtsextremistischen Gedankenguts darf auch einem verurteilten Nazi nicht generell verboten werden. Das entschied das Bundesverfassungsgericht.

Von Hellmuth Vensky

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