Markus

Wann tritt Innenminister Ulbig zurück?

Dresden (dpa/sn) - Die rabiate Polizeirazzia gegen vermeintliche Linksextreme nach den Neonazi-Aufmärschen am 19. Februar in Dresden war auf ganzer Linie rechtswidrig. Nachdem Dresdner Amtsrichter bereits die Durchsuchung eines Anwaltsbüros sowie eines Parteibüros der Linken und die erkennungsdienstliche Behandlung zweier Mitarbeiter als «rechtswidrig» einstuften, gab es dieses Urteil (AZ: 270 Gs 3762/11) nun auch für die Durchsuchung einer Privatwohnung in dem Gebäude.

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