Eine öffentlich-rechtliche Sendeanstalt, nämlich das ZDF,
dessen Aufgabe es laut Rundfunkstaatsvertrag ist
"bei Erfüllung seines Auftrags die Grundsätze der OBJEKTIVITÄT und UNPARTEILICHKEIT der Berichterstattung, die MEINUNGSVIELFALT sowie die Ausgewogenheit der Angebote und Programme zu berücksichtigen.",