Bundesverfassungsgericht

Wozu V-Leute?

Im Zuge der Diskussionen rund um den rechten Terror der "NSU" und das Versagen von staatlichen Sicherheitsbehörden in diesem Zusammenhang spricht es sich zunehmend (endlich) herum:

V-Leute sind keine Polizistinnen und Polizisten, keine Staatsdienerinnen und -beamten, keine Geheimagentinnen und -agenten, die als sog. "verdecke Ermittler" im Neonazi-Milieu arbeiten.

Gibt es die BRD in Wirklichkeit garnicht?

Das Bundesverfassungsgericht, 2. Senat, hat u.a. am 31. 07. 1973, unter Aktenzeichen 2 BvF 1/73, festgestellt:

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