
Neonazis unerwünscht - Proteste gegen das Rudolf-Hess-Gedenken in Wunsiedel Foto: © Johannes Simon/Getty Images
Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig entschied heute: Die umstrittene Einschränkung des Demonstrationsrechts für Neonazis aus dem Jahr 2005 war rechtens. Ob aber auch in diesem Jahr wieder Rechtsextremisten im oberfränkischen Wunsiedel an Hitler-Stellvertreter Rudolf Hess erinnern dürfen, wird erst in Karlsruhe entschieden
Von Albrecht Kolthoff