Der Begriff "Rechtsradikalismus" (aus dem Lateinischen radix, -icis: die Wurzel) ist noch unklarer und umstrittener als der Begriff "Rechtsextremismus".
Bis Mitte der siebziger Jahre sprach der Bundesverfassungsschutz grundsätzlich nur von "Rechtsradikalismus". Im Jahresbericht 1974 hieß es dann: