Revisionisten behaupten: "Die massenhafte Ermordung behinderter Menschen ist ein reines Gräuelmärchen." Ein Kommentar ist an dieser Stelle, aufgrund der eindeutigen Quellenlage, überflüssig. Bereits am 14. Juli 1933 trat das "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" in Kraft, in dem es unter anderem heißt:
Euthanasie (zu griechisch euthanasía "schöner Tod") die, Sterbehilfe für unheilbar Kranke und Schwerstverletzte mit dem Zweck, ihnen ein qualvolles Ende zu ersparen. Die Euthanasie im weiteren Sinn hat mehrere Bedeutungen: 1) Tötung auf Verlangen (aktive Euthanasie); 2) a) Hilfe beim Sterben ohne Lebensverkürzung, b) Hilfe zum Sterben mit in Kauf genommener Lebensverkürzung (passive Euthanasie).