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Von den Untaten „keine Kenntnis gehabt“

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Von Andreas Speit

Alle Plätze im Schwurgerichts sind an diesem Montag belegt. Durch eine Seitentür betritt Josef Sch., fein gekleidet im Trachtenanzug mit Hirschhornknöpfen den kahlen, fensterlosen Saal. Mit Krücke, aber festem Schritt. Nur einmal wird der ehemalige Leutnant der Wehrmacht während dieses Verhandlungstages selbst antworten. „Können Sie mit dem Kopfhören alles verstehen?“, hatte der Vorsitzende Richter Manfred Götzl gefragt. „Ich höre gut“, erwidert Josef Sch. laut und kräftig. Regungslos, vermeintlich gelassen, lauscht er der Verlesung der Anklage. Staatsanwalt Hans-Joachim Lutz klagt an, dass Josef Sch. als Leutnant des Gebirgs-Pionier-Bataillons 818 die Verantwortung für die Tötung von vierzehn Menschen vor 64 Jahren hatte. Aus „niederen Beweggründen und grausam sind sie getötet wurden“, hebt er hervor. Denn diese Merkmale rechtfertigen die Mordanklage.

Toskana im Jahr 1944: Die Wehrmacht ist auf dem Rückzug. Dieeinstigen Bündnispartnern Deutschland und Italien sind zu Feinden geworden. Das Gebirgs-Pionier-Batallion 818 soll den rückwärtigen Raum sichern. Am 26. Juni des Jahres reparieren Angehörige des Batallions eine mutmaßlich von Partisanen gesprengte Brücke nahe Falzona di Cortona. Nach der Instandsetzung wollen die Soldaten ein Pferd beschlagnahmen. Auf dem Rückweg werden ein Unteroffizier und ein Gefreiter von Partisanen erschossen.

„Vergeltung“ für erschossene Wehrmachtssoldaten

Der Major und Leutnant Josef Sch. sollen daraufhin einen Vergeltungschlag befohlen haben. Einen Tag später, am 27. Juni, durchkämen Wehrmachtsoldaten das Gelände. Wer sich der Festnahme entzieht, wird an Ort und Stelle erschossen wie die 74-jährige Maria B., der 55-jährige Santi L., der 39-jährigen Angiolo D. und der 21-jährigen Ferdinando C.. Elf Männer im Alter von 15 bis 7 Jahren werden von den Soldaten mitgenommen. Sie erleben wie die Wehrmacht die Häuser sprengt und werden selbst in eines der Häuser getrieben. „Die festgenommenen Personen hatten Todesangst“, betont Lutz. Denn sie hätten mitansehen müssen, wie Sprengstoff in das Haus gebracht wurde. Um die Mittagszeit folgte, was die Eingesperrten befürchteten. Nach der Sprengung sind noch Schreie und Stöhnen zu hören. Mit Maschinengewehren beschießen die Soldaten die Trümmer solange bis es still ist. Nur der 15-jährige Gino M. überlebte schwer verletzt in den Trümmern. Er sagt als Zeuge aus. Heute sei von Falzona nichts mehr übrig, er gehe nicht gerne dorthin. Zwischen 1943 und 1944 töteten Wehrmachtseinheiten, so die Historiker Carlo Gentile und Lutz Klinkhammer, in Italien bis zu 10.000 Zivilisten. Falzona ist nicht der einzige Ort, der ausgelöscht wurde.

Vor der Tür des Landgerichts protestieren am Morgen der Verhandlungseröffnung der „Arbeitskreis Angreifbare Traditionspflege“ (AK). „Mord verjährt nicht – NS-Täter bestrafen“ steht auf einem Transparent. Ein Redner erinnert daran, dass ein italienisches Gericht Josef Sch. bereits als NS-Kriegsverbrecher schuldig gesprochen hat. Am 28. September 2006 hatte das Militärgericht in La Spezia Josef Sch. in Abwesenheit zu einer lebenslangen Haftstrafe und Entschädigungszahlung verurteilt. Im Urteil des Berufungsgerichtes im Rom heißt es 2007, das Sch. ein überzeugter NS-Soldat war. Schon als 19-Jähriger meldete er sich 1933 freiwillig zum Militär. Nach einer Kopfverletzung wollte er unbedingt bei den Gebirgsjägern in Mittenwald bleiben und nach Italien an die Front versetzt werden. Urteile, die für den Rentner in Deutschland keine rechtlichen Folgen haben.

Aktiv im Kameradenkreis

Sein Fahrtweg zum Gericht ist nicht sehr lang. Keine zwanzig Autominuten von München lebt Josef Sch. in Ottobrunn. Im Juni gab der dortige Bürgermeister Thomas Loderer (CSU) für ihn eine „Ehrenerklärung“ ab. Als „Gegengewicht zur subtilen Vorverurteilung“, betonte Loderer gegenüber der Presse und hob hervor: „Ich bin von seiner persönlichen Integrität und von seiner Unschuld überzeugt.“ Zwanzig Jahre lang saß Josef Sch. für eine Wählergemeinschaft im Gemeinderat. Bei der Feuerwehr ist er Ehrenkommandant. Für seinen Verdienste um die Gemeinde erhielt er gar 2005 die Bürgermedaille. Ganz engagiert ist er auch im „Kameradenkreis der Gebirgstruppen e.V.“. Im Ort weiß man, dass er sich mit „alten Kameraden“ in der Gaststätte in Thalkirchen trifft. Zu den umstrittenen Veteranentreffen am Hohen Brendten bei Mittenwald kommt er auch. „Der Verein hat bis heute ein unkritisches Verhältnis zur Wehrmacht“, betont Martin Klingner vom AK.

„… dass nach 64 Jahren jemand Verantwortung übernimmt“

Nach der Anklage verließt Verteidiger, Christian Stünkel, eine Erklärung von Josef Sch. Er bestreitet, die Tat befohlen zu haben und am Tatort gewesen zu sein. „Der ehemalige Kompanieführer hatte keine Kenntnis von der ihm zur Last gelegten Tat gehabt“, betont Stünkel, der auch schon jüngere Neonazis verteidigte. Mitverteidiger Rainer Thesen erklärt, dass die „Vorwürfe“ nur auf „Vermutungen“ beruhen, und schlägt Klaus Hammel als Sachverständigen vor. Ein Militärhistoriker, der selbst militärisch tätig gewesen sei. Dass der ehemaliger Oberst Klaus Hammel in extrem-rechten Projekten publiziert, erwähnt er nicht.

Stünkel schimpft indes, dass wegen des hohen Alters ihres Mandanten das Verfahren „unverantwortlich“ sei und ignoriert, dass ein Gutachter den ehemaligen Leutnant als verhandlungsfähig eingestuft hat. Überhaupt, so Stünkel, diene das Verfahren alleine einem „politischen Selbstzweck“: „Das verfahrensgegenständliche Geschehen sollte von Historikern aufgeklärt werden, nicht von Juristen“, betont der Anwalt.

Eine Forderung, die Rechtsanwältin Gabriele Heinecke nicht stehen lässt. Sie vertritt die 19 Geschwister und Kinder der Opfer als Nebenklägerin: „Meine Mandanten möchten, dass nach 64 Jahren jemand Verantwortung übernimmt“. Am 29. September wird das Verfahren weiter geführt.

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