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Rechtsextreme Kleidermarken verbieten?!

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Manchmal hilfreich: einfach aussperren. (Quelle: flickr.com// cc// moellerh)

Vom Berliner Polizeipräsidenten Dieter Glietsch gab es im März eine Dienstanweisung an seine Polizisten, im Dienst keine Kleidung zu tragen, die einen rechtsextremen Beigeschmack hat. Viele Fußballclubs erlauben es ihren Fans nicht, mit rechtsextremen T-Shirts ins Stadion zu kommen. Und auch viele Schulen verbieten das Tragen rechtsextremer Kleidung im Unterricht. Wie sinnvoll das ist, beantwortet Sabine Kritter von der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus Berlin (MBR).

Das fällt doch unter das Recht auf freie Meinungsäußerung?

Das Tragen von Kleidung mit rechtsextremen Codes oder Symbolen ist nicht einfach irgendeine Meinungsäußerung, sondern eine, die zentral davon ausgeht, dass Menschen nicht gleichwertig seien. Sich als Deutsche überlegen zu fühlen, Menschen wegen ihrer Herkunft oder Hautfarbe als minderwertig zu behandeln und ihnen grundlegende Rechte abzusprechen, steht in klarem Gegensatz zum Prinzip der Menschenwürde. Und das muss man auch als Schule nicht einfach tolerieren, selbst wenn die getragenen Kennzeichen nicht strafrechtlich relevant sind. Eine Hausordnung, die das Tragen von rechtsextremer Kleidung verbietet, ist eine Möglichkeit, das zum Ausdruck zu bringen.

Was bringt ein Verbot?

Erstens: Die Schule positioniert sich für alle sichtbar gegen Rechtsextremismus. Sie zeigt sich damit sensibel für das Problemfeld und auch problembewusst. Eine Hausordnung ist ja im besten Fall Ergebnis einer breiten Diskussion an der Schule, durch die diejenigen gestärkt und ermutigt werden, die sich gegen Rassismus und Rechtsextremismus engagieren, ebenso wie potentielle Opfer rechtsextremer Gewalt.
Zweitens wird eine klare Grenze gezogen: Symbole, Codes und Lifestyle haben eine nicht zu unterschätzende Wirkung unter den Schülern. Es geht um ein rechtsextremes Gruppengefühl und die Frage: Was ist cool und wer hat in der Schule das Sagen? Dadurch werden potentielle Opfer eingeschüchtert oder sogar bedroht.
Drittens erleichtert es Lehrerinnen und Lehrern die Arbeit, weil ein Verbot per Hausordnung ein einheitliches Vorgehen des Lehrerkollegiums ermöglicht, denn es schafft einen Rahmen und gibt damit eine gewisse Sicherheit. Vorher sind es meist nur einzelne Lehrer, die individuell etwas tun und sich dabei auf keine formalen Richtlinien beziehen können.

Was sind Gefahren?

Ein Verbot rechtsextremer Kleidermarken sollte nicht dazu führen, dadurch die Diskussion zum Thema ad acta zu legen. Denn letztlich ist es nicht das Verbot, das an den Einstellungen, die hinter den getragenen Klamotten stehen, etwas ändert. Vielmehr geht es darum, mit Schülern, Lehrern und Schulleitung zu besprechen, wie mit dem Problem an der Schule umgegangen wird. Und da kann die Hausordnung nur ein Aspekt sein.
Was sollte denn verboten werden?

Schwierig ist es, einzelne Marken oder Zeichen zu verbieten, denn davon gibt es einfach zu viele und sie ändern sich zu schnell. Das könnte leicht zu einem Wettlauf werden nach dem Motto: ?Das steht doch gar nicht in der Hausordnung drin!? Praktikabler ist es, Kleidung zu verbieten, die rechtsextreme Gesinnung zur Schau trägt.

Lässt sich so ein Verbot durchsetzen?

Das ist, ohne Zweifel, der schwierigste Part. Dafür braucht die Schule Lehrerinnen und Lehrer, die rechtsextreme Orientierungen nicht nur sicher wahrnehmen können, sondern auch vor der Auseinandersetzung mit den Schülern nicht zurückschrecken; die also das Verbot umsetzen und gleichzeitig die Diskussion mit den Schülern suchen. Das ist nicht immer eine leichte Aufgabe und funktioniert langfristig nur, wenn immer mehr Lehrer und auch Schüler selbst Verantwortung dafür übernehmen.

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