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„Extremismusklausel“ Auch Zentralräte der Juden und Muslime äußern heftige Kritik

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?Die Extremismusklausel ist ein Symbol für den Überprüfungswahn und das Misstrauen der Bundesregierung!? Mit deutlichen Worten lehnt der Generalsekretär des Zentralrats der Juden in Deutschland, Stephan Kramer, die neue Vorgabe des Bundesfamilienministeriums ab. Am 9. Februar forderte er auf einer Pressekonferenz in Berlin Familienministerin Kristina Schröder auf, die umstrittene Extremismusklausel zurückzunehmen – gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Zentralrats der Muslime in Deutschland, Aiman Mazyek, dem Innenminister von Sachsen-Anhalt, Holger Hövelmann, und Grit Hanneforth vom Kulturbüro Sachsen.

Mit dieser Pressekonferenz erlangen die Proteste der betroffenen Projektträger und zivilgesellschaftlichen Initiativen weiteres Gewicht in der öffentlichen Debatte. Seit Jahresbeginn müssen Projekte für Demokratie unterschreiben, dass sie sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen, um Fördermittel aus Bundesprogrammen zu erhalten. Damit nicht genug: Sie sollen außerdem überprüfen, dass auch ihre Partner nicht ?extremistisch? sind. Allerdings ist weder klar, wo die Grenzen zum ?Extremismus? gezogen werden, noch mit welchem Aufwand die Projekte die ?Überprüfung? betreiben sollen.

Für Stephan Kramer ist dieser Vorstoß der Bundesregierung nur ein Beispiel von einer Kette von Hindernissen, mit denen zivilgesellschaftliche Initiativen zu kämpfen haben. Die Extremismusklausel zeige den ?Mangel an Kreativität im Kampf gegen die Feinde der Demokratie? und werde im Ergebnis nur kontraproduktiv sein: Anstatt die Grundwerte des Staates zu unterstützen, werden engagierte Menschen in Zukunft in Distanz zum Staat gehen, prophezeit Kramer.

Holger Hövelmann sieht das mit seinen Erfahrungen als Innenminister von Sachsen-Anhalt ähnlich. In Sachsen-Anhalt habe man jahrelang gebraucht, die Menschen dazu zu bringen, sich für eine demokratische Gesellschaft zu engagieren. Jetzt, wo es solche Strukturen gebe, werde das Engagement der Menschen unter Verdacht gestellt, nicht auf dem Boden des Grundgesetzes zu stehen. ?Das ist nicht nur eine Nicht-Stärkung der Demokratie, sondern eine bewusste Schwächung?, empört sich Hövelmann. Unter Anspielung auf die Stasi-Vergangenheit kritisiert er speziell, das sich Projektträger verpflichten müssen, die Einstellung ihrer Partner zum Grundgesetz zu überprüfen: ?Mit der Aufforderung, andere Menschen zu bespitzeln, ist eindeutig eine Grenze erreicht, die man nicht überschreiten darf!?

Auch der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime, Aiman Mazyek, lehnt die ?Bespitzelungsklausel? klar ab. Bisher stünden vor allem Muslime unter Generalverdacht, nicht loyal zum Grundgesetz zu sein, jetzt trifft es auch andere gesellschaftliche Gruppen: ?Dieser ?Misstrauensdiskurs ist inzwischen eine Haltung und gegen die müssen wir uns wehren.?

Bei der Pressekonferenz betonten die Akteure auch, dass die deutsche Verfassung gar kein Bekenntnis zum Grundgesetz vorsieht. Stephan Kramer hält Familienministerin Schröder vor, die Bürger ?auf eine ideologische Grundrichtung festlegen zu wollen?, was nicht der Wille der Urheber des Grundgesetzes gewesen sei.

Der neue Bekenntniszwang für Organisationen und Initiativen basiert auf dem Verdacht, ?extremistische? Organisationen könnten Fördergelder aus staatlichen Töpfen erhalten – unter dem Deckmantel, sich für die Demokratie zu engagieren. Grit Hanneforth vom Kulturbüro Sachsen machte die Gefahr deutlich, die dieser Generalverdacht mit sich bringt. In Sachsen werde der Begriff des ?Linksextremismus? mehr und mehr dafür benutzt, Initiativen gegen Rechts zu stigmatisieren und aus dem Diskurs auszuschließen. Die ?Extremismusklausel? setze damit einen ?ausgesprochen gefährlichen Mechanismus? in Gang. Abgesehen davon biete die Realität auch keinerlei Anlass für einen solchen Verdacht, betonen einhellig Grit Hanneforth und Holger Hövelmann.

Gibt es Hoffnung, dass das Familienministerium auf die Proteste gegen die ?Extremismusklausel? eingeht? Stephan Kramer ist eher skeptisch. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigten eine ?Beratungsresistenz gegenüber Vorschlägen, die aus der Praxis kommen?. Er kündigte bei der Pressekonferenz an, dass sich für den Fall, dass das Ministerium nicht einlenkt, auch der Zentralrat der Juden einer Klage gegen die Klausel anschließen werde.

Die Debatte geht weiter: Am 10. Februar steht die ?Extremismusklausel? auch im Bundestag wieder auf der Tagesordnung.

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