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Das NPD-Verbotsverfahren

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Die Kläger räumten schließlich ein, dass etwa 30 der bundesweit rund 200 NPD-Vorstandsmitglieder ? also fast jeder siebte ? Informationen an die Sicherheitsbehörden lieferten. Weil die Behörden sich weigerten, deren Namen offen zu legen und prinzipiell nicht auszuschließen war, dass der Staat Einfluss auf die Partei genommen hatte, lehnten drei der sieben Verfassungsrichter eine Fortsetzung des Verbotsverfahrens ab. Dieses Minderheitenvotum genügte, um den Prozess zu beenden.

Für die NPD brachte das Scheitern einen erheblichen Imagegewinn. In der Öffentlichkeit ist seitdem der Glaube verbreitet, die NPD sei keine verfassungsfeindliche Partei, jedenfalls könne sie so schlimm nicht sein. Außerdem herrscht über die Arbeit von V-Leuten eine falsche Vorstellung: Sie sind keine eingeschleusten Agenten des Staates, sondern lediglich Informanten, die sich gegen Geld oder andere Versprechungen dazu bereit gefunden haben.

Vieles kann an der V-Mann-Praxis kritisiert werden, doch eine Steuerung der NPD von außen hat es nie gegeben ? tatsächlich war es oft umgekehrt: Die V-Leute benutzten den Verfassungsschutz und finanzierten mit den bezahlten staatlichen Honoraren ihre Parteiarbeit. Durch das geplatzte Verbotsverfahren wurde bekannt, dass die NPD über etliche V-Leute längst Bescheid wusste und einige sogar die Informationen, die sie an die Behörden lieferten, vom Parteivorstand genehmigen ließen. Wolfgang Frenz, langjähriger Vize-Vorsitzende in NRW und von 1962 bis 1995 V-Mann, sagt im Rückblick jedenfalls: »Ich habe mich immer als Parteisoldat verstanden, der für die Partei Kontakte zum Verfassungsschutzamt unterhielt.«

Dieser Text wurde uns freundlicherweise zur Verfügung gestellt vom Antifaschistischen Pressearchiv und Bildungszentrum e.V. (apabiz)

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