Verantwortlich: vermutlich David Duke
Als für die Deutsche Sektion von "Altermedia" verantwortlich gilt Axel Möller ("Störtebeker-Netz"), dem die Betreiberschaft allerdings bis März 2010 gerichtlich nicht nachgewiesen werden konnte. Im Falle einer Verurteilung im März 2010 am Amtsgericht Stralsund läuft noch das Berufungsverfahren.
Die Website ist seit mehr als fünf Jahren online und wird von einem Dutzend Aktivisten aus ganz Europa und den USA betreut. Die wichtigsten Artikel stehen auf der Startseite. Altermedia spricht eher die "unabhängigen" und militanten Gruppen an, die so genannten "freien Kräfte", die im Gegensatz zur offiziellen Parteilinie der NPD stehen.
Der erste Artikel im Jahr 2002 war eine Ankündigung, dass das Buch des US-amerikanischen Industriellen Henry Fords im Handel erhältlich sei: "Der Internationale Jude" ist eine antisemitische Hetzschrift, die der NS-Propaganda in nichts nachsteht. Damit bewies Altermedia gleich, wes Geistes Kind die Macher sind.
Die Website lebt davon, normale Medienberichte auszuwerten und in eigenem Sinn umzuschreiben und "einschlägig" zu kommentieren. Im Gegensatz zu anderen Internet-Portalen enthält sie aber auch Nachrichten aus dem Milieu der europäischen Rechtsextremisten, die normalerweise nur Insidern zugänglich wären. So werden zum Beispiel die Ambitionen des "Medienexperten" der NPD, Andreas Molau, auf den Parteivorsitz dargestellt und gleichzeitig die des mecklenburgischen NPD-Fraktionsvorsitzenden Udo Pastörs, der antreten wollte und dann doch wieder nicht. Ein Schwerpunkt sind die Gegner der Neonazis: "die Linken", wer auch immer gerade damit gemeint ist. Eine typische Schlagzeile: "Gedenktafel für kriminellen Bahnhof-Penner".
Altermedia hat für die rechtsextremistische Szene den Vorteil einer weltanschaulich eingefärbten täglichen Presseschau.
Im Juni 2010 wurde durch die Antwort auf eine Kleine Anfrage im Landtag Mecklenburg-Vorpommern bekannt, dass Axel Möller als Administrator des Neonazi-Infoportals "Altermedia" im März vom Amtsgericht Stralsund wegen Volksverhetzung und Beleidigung zu 150 Tagessätzen verurteilt wurde.
Die Verurteilung geht zurück auf drei Anklagen aus den Jahren 2008 und 2009, in denen dem Angeklagten zur Last gelegt wurde, „durch 14 selbstständige Taten als redaktionell Verantwortlicher auf den genannten Internetseiten Artikel verbreitet zu haben, in denen der Holocaust verharmlost, gebilligt oder geleugnet, zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufgestachelt, ein anderer Beleidigt, Gewalt verherrlicht und ein Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen dargestellt wird.“ Möller legte nach Presseberichten dagegen Berufung ein, das Verfahren läuft noch.
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